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Obrigheim: Klage für sicheren Rückbau in 1. Instanz nicht erfolgreich

b_215_215_16777215_0_0_images_stories_atomerbe_akw-obrigheim.jpg(Initiative AtomErbe Obrigheim, 02.11.14) Die KlägerInnen aus der Initiative AtomErbe Obrigheim begrüßen natürlich, dass das Atomkraftwerk Obrigheim abgebaut wird. Sie wollten mit dem Prozess aber erreichen, dass der noch rund 10 Jahre dauernde Abbau mit der größtmöglichen Sicherheit und Transparenz erfolgt. Schnelligkeit kann kein Kriterium sein!

Dass auch bei einem abgeschalteten Atomkraftwerk noch mit Gefahren und Risiken zu rechnen ist, bestätigte der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim den KlägerInnen, indem ihre Berechtigung zur Klage nicht bestritten wurde. Zitat aus der gerichtlichen Ankündigung: „Sie wohnen in einem Umkreis von 3 bis 4,5 km um das KKW Obrigheim und befürchten durch den Rückbau Gefahren für Leben, Gesundheit sowie Eigentum."

Das Urteil ist für die KlägerInnen enttäuschend, denn das Gericht übernahm voll und ganz die Auffassung der Gegenseite – Umweltministerium Baden-Württemberg und EnBW. Strittig waren die Genehmigungsinhalte und die damit zusammenhängende Notwendigkeit einer weiteren Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung, ebenso, ob noch weitere Störfälle zu untersuchen seien und die erforderliche Vorsorge gegen Schäden getroffen wurde.

 

Richterlich wurde nun in 1. Instanz festgestellt:

Dabei ging das Gericht bei seiner Prüfung der beklagten Sachverhalte im Wesentlichen mit formaljuristischen „Scheuklappen" (Formulierung des Richters) vor. Eine Betrachtung der Lebenswirklichkeit der KlägerInnen und der Bevölkerung wurde bewusst ausgeklammert, obwohl die Einbeziehung der realen Umstände die Klagegründe untermauert hätte.

Die Initiative AtomErbe Obrigheim bedauert, dass es überhaupt zu diesem Prozess kommen musste. Erwartet hatte sie nach dem Wechsel der Landesregierung im März 2011, dass das grün geführte Umweltministerium seinen Ermessensspielraum für eine Öffentlichkeitsbeteiligung vor Erteilung der 2. Stilllegungs- und Abbaugenehmigung nutzt. Diese Erwartung wurde leider nicht erfüllt. Die Einbeziehung der Bevölkerung – einer Quelle externen Sachverstands – hätte eine Verbesserung der Sicherheit beim Abbau des gesamten nuklearen Bereichs ermöglicht.

Die KlägerInnen wurden im Prozess zwar durch ihren Anwalt und ihren Sachbeistand sehr gut vertreten, aber angesichts der Phalanx von Anwälten und Fachleuten der Gegenseite wurde ihnen die Überlegenheit von Institutionen und Konzernen deutlich vor Augen geführt.