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DPA, 12.06.08

> Neckarwestheim
> Block I muss 2009 vom Netz

Berlin - Das zweitälteste deutsche Atomkraftwerk in Neckarwestheim (Kreis
Heilbronn) muss aus Sicherheitsgründen voraussichtlich Ende nächsten
Jahres endgültig vom Netz - Bundesumweltminister Sigmar Gabriel (SPD)
lehnte am Donnerstag den Antrag der Betreiberin EnBW auf
Laufzeitverlängerung für den 32 Jahre alten Block I ab. Der
Energiekonzern schließt eine Klage nicht aus. "Wir werden den Bescheid
jetzt prüfen und behalten uns ausdrücklich weitere rechtliche Schritte
vor", so die EnBW Energie Baden-Württemberg AG in einer Mitteilung vom
Donnerstag in Karlsruhe.

Unterstützt vom baden-württembergischen Umweltministerium, hatte die EnBW
beantragt, Block I länger laufen zu lassen. Dafür sollten Strommengen der
jüngeren Anlage (Block II) am selben Standort auf den älteren Meiler
übertragen werden. Dies sei nicht zulässig, entschied das
Bundesumweltministerium. Block I des Kraftwerks verfüge über weniger
Sicherheitsreserven als der jüngere Block II. Zur Sicherstellung der
Energieversorgung und zum Klimaschutz sei ein längerer Betrieb von
Neckarwestheim I nicht erforderlich.

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Baden-Württembergs Umweltministerin Tanja Gönner (CDU) kritisierte die
Entscheidung angesichts der Herausforderungen des Klimaschutzes und der
gestiegenen Energiekosten als "weder sachgerecht noch nachvollziehbar".
Gabriel halte "scheuklappenartig am Kernenergieausstieg fest". Auch
Wirtschaftsminister Ernst Pfister (FDP) sprach von einem "schweren
Fehler", der zu Lasten der Versorgungssicherheit und der Strompreise
gehe.

Die baden-württembergischen Grünen begrüßten hingegen den Bescheid als
"Klatsche" auch für die schwarz-gelbe Landesregierung, die sich "ein ums
andere Mal vor den Karren der Atomlobby spannen lässt". Der
energiepolitische Sprecher Landtags-Grünen, Franz Untersteller,
appellierte an EnBW-Chef Hans-Peter Villis, auf eine Klage gegen Gabriels
Entscheidung zu verzichten und zu den Grundlagen des vor acht Jahren von
den Energiekonzernen und der damaligen rot-grünen Bundesregierung
vereinbarten Atomkonsenses zurückzukehren. Demnach soll Block II des
Kraftwerks in Neckarwestheim als letzter deutscher Meiler spätestens 2022
vom Netz gehen.

Block I hatte erst kürzlich für Schlagzeilen gesorgt: Der
Druckwasserreaktor mit einer elektrischen Leistung von 840 Megawatt
musste nach der Jahresrevision heruntergefahren werden, nachdem ein
Fehler im System der Deckeldichtung des Reaktordruckbehälters entdeckt
worden war. Allerdings hatte die Internationale Atomenergiebehörde (IAEA)
der Anlage erst Anfang des Jahres ein hohes sicherheitstechnisches Niveau
bescheinigt - demnach könne Block I technisch noch weitere rund 30 Jahre
laufen.

Nach dem Atomgesetz wird die Laufzeit für jedes deutsche Kernkraftwerk
nach der Strommenge bemessen, die es noch erzeugen darf. Eine Übertragung
von Strommengen von einem jüngeren auf ein älteres Kernkraftwerk ist nur
möglich, wenn das Bundesumweltministerium im Einvernehmen mit dem
Bundeskanzleramt und dem Bundeswirtschaftsministerium der Übertragung
zustimmt. Bislang wurden drei Anträge auf Zustimmung zu
Strommengenübertragungen von neueren auf ältere Anlagen gestellt: von
Emsland auf Biblis A, von Neckarwestheim II auf Neckarwestheim I und von
Krümmel auf Brunsbüttel.

dpa/lsw


> Neckarwestheim I darf nicht länger laufen
> Bundesumweltministerium lehnt Strommengenübertragung von Block II auf Block I ab
s.: http://www.pressrelations.de/new/standard/dereferrer.cfm?r=327627

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