Erörterungstermin ab dem 16.06.15 / Genehmigungsverfahren zum Abriss des GKN1

b_215_215_16777215_0_0_images_stories_akt15_150515-bekanntmachung.jpgIm Genehmigungsverfahren zum Abriss des AKW Neckarwestheim 1 wurde mit über 2500 Einwendungen grundsätzliche Kritik am Verfahren erhoben. Dies geschah inhaltlich mit zwei Sammeleinwendungen der "AG AtomErbe Neckarwestheim" und des Aktionsbündnis CASTOR-Widerstand Neckarwestheim, sowie zusätzlich mit einer 17-seitigen Einwendung des unabhängigen Sachverständigen Wolfgang Neumann (Intac Hannover) und zahlreichen weiteren ausführlichen Einzeleinwendungen. Trotzdem beharrt das Umweltministerium Baden-Württemberg auf dem bereits im letzten Jahr festgelegten Erörterungstermin ab dem 16.06.15. Dabei endete die Einwendungsfrist erst am 18.03.15. Eine sachliche Prüfung der Einwendungen kann innerhalb von nur drei Monaten nicht stattgefunden haben. So wird der Erörterungstermin zur Farce.

 

Das gesamte Vorgehen des Umweltministeriums (UM) zu den EnBW-Anträgen ist fragwürdig. Anscheinend hat das Umweltministerium durch den Landesbesitz an der EnBW seine Neutralität und unabhängige Aufsichtspflicht verloren.

  • Es hat zwei neu zu errichtende Atomanlagen in Neckarwestheim - zentrales neues Zwischenlager und Reststoffbearbeitungszentrum - aus dem beantragten und laufenden atomrechtlichen Genehmigungsverfahren herausgenommen und diese bereits separat nach der Strahlenschutzverordnung ohne Öffentlichkeitsbeteiligung genehmigt
  • Das UM führt für einen sicherlich 15 bis 20 Jahre gehenden Abriss nur eine Öffentlichkeitsbeteiligung durch. In den Antragsunterlagen der EnBW sind die einzelnen Abrissschritte nur allgemein beschrieben. Das UM beabsichtigt, dies bei einem hochradioaktiv kontaminierten Atomkraftwerk auch so pauschal zu genehmigen
  • Welche inhaltliche Prüfung der reklamierten Antragsunterlagen hat das Umweltministerium aufgrund der Einwendungen vorgenommen? Wurden bei der EnBW weitere Antragsunterlagen und Gutachten angefordert?
  • Wurden unabhängige Sachverständige zur Klärung der Einwendungen hinzugezogen, welche neuen Gutachten gibt es?

Wir fordern:
Zuerst muss ein radioaktives Gesamtkataster der Anlage erstellt werden, erst dann kann über das weitere Vorgehen und die Anträge der EnBW entschieden werden. Die gesundheitliche Unversehrtheit der Bevölkerung ist bei dem beantragten Vorgehen nicht gewährleistet, sie muss jedoch vor dem Kostenminimierungsinteresse der EnBW stehen. Es ist heute schon klar, dass es in den nächsten Jahrzehnten kein „Endlager" für den hochradioaktiven Atommüll geben wird. Die CASTOREN im Zwischenlager in Neckarwestheim werden weit über den bisherigen Genehmigungszeitraum von 2045 hier bleiben. Auch deshalb ist der in dieser Form geplante Abriss unverantwortlich. Der langfristige weitere Umgang mit dem Atommüll ist vollkommen ungeklärt.
Die „grüne Wiese" wird es nicht geben.