Sammel-Einwendung zur 2. Abbaugenehmigung von GKN I - letzte Frist Mo. 5.11.18

b_215_215_16777215_0_0_https___atomerbe.de_images_artikel_2018_Von_wegen_gruene_Wiese-811300t-Muell_500x327px.png(atomerbe-neckarwestheim.de) Am 3.2.2017 wurde die erste Stilllegungs- und Abbau-Genehmigung ("1. SAG") für das GKN I erteilt. Damit konnte die EnBW/EnKK die Abriss-Arbeiten beginnen. In der damaligen Öffentlichkeitsbeteiligung (2015) hatten wir kritisiert, dass praktisch alle entscheidenden Themen (u.a. radiologisches Gesamtkataster) ausgeblendet waren.
Die atomrechtliche Genehmigung erlaubt nun in großem Umfang die Verteilung von Radioaktivität in unsere Umwelt und setzt die Bevölkerung vemeidbaren Gefahren aus: z.B. Abbau trotz Brennelementen im AKW und des aktiven zweiten AKWs vor Ort, Freigabe von radioaktivem Material, Abgabe von Radioaktivität in Luft und Neckar, unzureichende Umweltverträglichkeitsuntersuchung, unnötige Transporte von radioaktiven Material.
Aktuell geht es um den zweiten Schritt der Abbau-Genehmigung ("2. AG") für das GKN I. Die von den Bürgerinitiativen eingeforderte Öffentlichkeitsbeteiligung droht erneut zur Farce zu werden, denn die Mängel des ersten Verfahrens werden fortgesetzt. Dieses Mal wird sogar komplett auf eine Umweltverträglichkeitsuntersuchung verzichtet, da das Vorhaben laut Umweltministerium angeblich „keine zu berücksichtigenden erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen" habe.

Protestiert mit uns gegen diese fortgesetzte Gefährdung von Mensch und Natur, indem Ihr gegen die beantragte Genehmigung einwendet. Entweder mit einer individuellen Einwendung, oder Ihr benutzt dafür diese Sammel-Einwendung, sammelt Unterschriftenund schickt oder faxt die Einwendung direkt an das Umweltministerium (Kernerplatz 9, 70182 Stuttgart, Fax 0711-126-2881). Wichtig: Eingang nur gültig bis 24 Uhr am 5.11.18. E-Mails gelten nicht. Bitte schreibt uns zusätzlich eine E-Mail mit der Anzahl Eurer Unterschriften (an: richtigabschalten |at| atomerbe.de - die Mails werden nicht gespeichert).

Die Kernforderungen der Arbeitsgemeinschaft AtomErbe Neckarwestheim im jetzigen Verfahren zu GKN II sind:

Die gesundheitliche Unversehrtheit der Bevölkerung muss vor den Interessen der EnBW stehen.

+ Wir fordern die maximale Senkung der Abgabe von radioaktiven Stoffen über Abluft und Abwasser und eine optimale Strahlenminimierung für das Personal in allen Arbeitsschritten.

+ Die Heraus- und Freigabe (Freimessen) von geringradioaktivem Strahlenmüll in großen Mengen und dessen unkontrolliertes Einschleusen in die allgemeine Wiederverwertung lehnen wir als gesundheitsgefährdend ab! Wir fordern stattdessen die langfristige Sicherung vor Ort.

+ Die Abklinglagerung mit dem Ziel, unter Grenzwerte zu kommen, muss verboten werden.

+ Keine Verlagerung von Genehmigungsteilen, „Freigabebescheiden“, Transportentscheidungen usw. in „interne Aufsichtsverfahren“ oder separate Genehmigungsverfahren.

+ Nachholen einer umfassenden Umweltverträglichkeitsprüfung, und zwar auf aktuellem Stand.

+ Die Genehmigungsverfahren für das „Standortabfalllager“ und das „Reststoffbearbeitungszentrum“ müssen gestoppt und in die 2. AG eingegliedert werden.

+ Kein Abbau von GKN I, solange GKN II noch in Betrieb ist - sofortiges Abschalten von GKN II!

 

Hier als *.pdf:
Sammeleinwendung der AG Atomerbe