Genehmigung für CASTOR-Schiffsanlegestelle mit juristischen Verrenkungen

b_215_215_16777215_0_0_images_stories_akt16_160329-castor-Anlegestelle_160329-GKN-CASTOR-Anlegestelle-02.jpgAm 23. März wurde durch die EnBW mitgeteilt, dass das Landratsamt Heilbronn den Bau der Castor-Umladestelle am Neckarufer beim AKW genehmigt hat. Die EnBW behauptet, die Umweltauswirkungen des Vorhabens seien umfangreich geprüft worden. Dies entspricht nicht der Wahrheit. Das Landratsamt Heilbronn hielt die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nicht für erforderlich, obwohl bereits die Vorprüfung gezeigt hatte, dass der Bau der Umschlagstelle erhebliche Eingriffe in das Neckarufer und den angrenzenden – mittelerweile abgeholzten – Wald zur Folge hat.

Den Verzicht auf eine UVP begründet das Landratsamt auf äußerst fragewürdige Weise. So sind der Bau der Umschlaganlage mit einer massiven Spundwand einerseits und die Umgestaltung des Hangs mit Waldrodung andererseits nach Auffassung des Landratsamts zwar im Sinn der Planfeststellung ein zusammenhängendes Vorhaben, im Sinn der UVP aber getrennt zu betrachten. Offensichtlich scheuten EnBW und Landratsamt eine Umweltverträglichkeitsprüfung wie der Teufel das Weihwasser, weil dann die Untersuchung von Alternativen zum äußerst riskanten Atommülltransport auf dem Neckar nötig gewesen wären.
Bemerkenswert auch, dass die EnBW mit ihrer Presseinfo am 23. März ein Foto (letztes Bild unten) verschickte, auf dem der Wald von 1 ha Fläche, den sie bereit im Frühjahr 2015 im Vorgriff auf die Genehimigung abholzen ließ, noch vorhanden ist. Auch die rote Ellipse, die das Vorhaben auf diesem Foto umreißt, umfasst weniger als 1/3 der abgeholzten Waldfläche.


GKN, 29. Märzu 2016:

 GKN, 29.03.2016  GKN, 29.03.2016
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