Auch nach dem 15. April den politischen Druck aufrecht erhalten!
Auch wenn die drei noch laufenden AKWs am 15.04.23 abgeschaltet werden, gilt es wachsam zu bleiben. Die FDP und CDU/CSU wollen weitere Laufzeitverlängerungen und bereits abgeschaltete AKWs wieder hochfahren. Deshalb müssen wir darauf vorbereitet sein, bei Bedarf kurzfristige Protestaktionen gegen den Weiterbetrieb durchzuführen. Und der Atomausstieg muss auch die Brennelementefabrik in Lingen und die Urananreicherungs-Anlage in Gronau einschließen! Dies werden wir nur durch weiteren politischen Druck und Protestaktionen erreichen!
Und die unsägliche EU-Taxonomie mit dem grünen Label für Atom und Gas muss gekippt werden. Es darf keine öffentlichen Gelder für neue Atomprogramme geben. Genauso wenig für neue fossile Infrastrukturen - weg von Kohle, Öl und Gas! EU-weit muss die rasche regenerative Energiewende gefordert und realisiert werden.
AKW Neckarwestheim: Radioaktivität lässt sich nicht abschalten!
Auch nach dem Abschalten bleibt die radioaktive Gefahr weiter bestehen. Die hochradioaktiven Brennelemente im Reaktorkern müssen noch jahrelang weiter gekühlt werden, damit es nicht zu einem Super-GAU kommt.
Warum bleibt die radioaktive Gefahr bestehen? Weil sich die gesundheitliche Gefährdung durch die Strahlung allein nach der Halbwertszeit der Radionuklide richtet. Gemäß dieser Halbwertzeit bleibt die Strahlung auch nach dem Abschalten unvermindert erhalten. Egal, wo das radioaktive Material ist und gelagert wird, egal wie breit es gestreut wird.
Das drastische Beispiel ist Plutonium 239, es ist in den Brennstäben im Reaktor und in den CASTOREN enthalten. Plutonium 239 ist geeignet für den Bau von Atombomben. Es hat eine Halbwertszeit von 24.400 Jahren.
Atommüll - wie lange noch in Neckarwestheim?
Seit vielen Jahrzehnten, ja seit dem Start der atomaren Stromproduktion, besteht der offizielle Umgang mit dem hochradioaktiven Atommüll nur aus Scheinlösungen. Als „Entsorgungsnachweis“ galten Lieferverträge über wenige Jahre in die Plutoniumfabriken nach Sellafield (England) und La Hague (Frankreich). Genauso galt als „Entsorgungsnachweis“ das Anmieten von CASTOR-Stellplätzen in den sogenannten zentralen Zwischenlagern in Gorleben und Ahaus. Gegen diese unsinnige Atommüllverschiebungen und den gefährlichen Weiterbetrieb der AKWs gab es massive Aktionen und Proteste. Dies mit dem Ziel, das Abschalten zu erzwingen.
Damit das Thema Atommüll aus der Öffentlichkeit verschwindet und damit die Proteste gegen die CASTOR-Transporte nicht mehr möglich sind, wurden 2005 die Standort-Zwischenlager an den AKWs in Betrieb genommen. Dies geschah an insgesamt 12 Standorten, und dort stehen bis jetzt insgesamt 1900 hochradioaktive CASTOREN.
In Neckarwestheim sind es zwei Tunnelröhren im Steinbruch, mit Platz für 151 CASTOREN. Genehmigt sind die Standort-Lager jeweils für 40 Jahre, in Neckarwestheim bis 2046. Und dann?
Gesetz zur Standortauswahl und Errichtung eines Langzeitlagers (Endlager)
Dieses Gesetz wurde 2017 verabschiedet. Inszeniert wurde es von der CDU, der SPD und den Grünen. Ziel war, das ungeklärte Thema Atommüll aus allen zukünftigen Wahlkämpfen herauszuhalten und der Öffentlichkeit zu erklären: wir haben das Thema „endgültig gelöst“.
Was ist der Kern des Gesetzes?
Mit dem Gesetz wurden neue Behörden-Zuständigkeiten zur Endlagersuche geschaffen - wie die BGE als Bundesgesellschaft für Endlagerung - und ein Zeitplan verabschiedet. Die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Suche wurde nur pro forma aufgenommen. Bei dieser „Öffentlichkeitsbeteiligung“ geht es nur um Erörterungen und Anhörungen ohne eine Verbindlichkeit, etwas zu berücksichtigen. Alle Entscheidungen treffen nach wie vor nur die Politiker*innen, sogar das Klagerecht gegen die Beschlüsse wurde eingeschränkt.
Wie sieht der Zeitfahrplan im Gesetz aus?
- 2017 in Kraft getreten
- 2020 wurden 90 Teilgebiete veröffentlicht, wo eine Endlagersuche möglich wäre. Diese Flächen entsprechen mehr als 50% des Gebietes der BRD, ohne dass Prioritäten gesetzt wurden
bis 2023 soll die BGE diese konkretisieren und Standorte vorschlagen, an denen dann ober- und unterirdisch erkundet werden soll (steht noch aus, da es viel politisches Gemauschel gibt - dort sollen dann innerhalb von nur 8 Jahren (!) die Erkundungen stattfinden
- denn bereits 2031 soll der Bundestag und der Bundesrat den Standort für das Endlager festlegen
- bis 2051 sollte dann innerhalb von nur 20 Jahren(!) die Genehmigung und der Ausbau erfolgen, der Start der Einlagerung von CASTOREN beginnen
Zeitfahrplan geplatzt – Standort Zwischenlager Neckarwestheim und überall wie lange noch?!
Ende 2022 hat die BGE ein neues Papier zur Standortsuche für das Endlager vorgelegt. Der unrealistische Fahrplan, im Jahr 2031 diesen zu beschließen, wurde offiziell verworfen.
Und jetzt?
Im Papier der BGE sind zwei Szenarien enthalten.
- nach dem raschen Szenario kann die Standortauswahl 2046 stattfinden
- nach dem realistischen Szenario allerdings erst 2068 beschlossen werden!
Also, nach der Beschlussfassung geht es inhaltlich allerdings ja erst richtig los. Denn realistisch betrachtet ist nach Ansicht von Fachleuten folgendes Zeitfenster notwendig:
- Öffentlichkeitsbeteiligung und die ganzen Genehmigungsverfahren: mindestens 9 Jahre
- übertägige und untertägige Erkundung und Einrichtung als Bergwerk: mind. 49 Jahre
Das bedeutet, dass nach einer Beschlussfassung des Standortes 2068 noch mindestens weitere 58 Jahre vergehen, bis eine tiefengeologische Langzeitlagerung starten könnte, im Jahr 2126!
Für die Einlagerung des Atommüll von dann 2000 CASTOREN aus den Zwischenlagern werden weitere 40 - 60 Jahre veranschlagt.
Atommüllproblem ungelöst – wie lange halten die CASTOREN?
Seit dem Bericht der BGE mit dem neuen Zeitfahrplan zur Suche eines Langzeitlagers müssten bei allen zuständigen Behörden und allen politisch Verantwortlichen die Alarmglocken losgehen. Die CASTOREN wurden bei der Genehmigung der Standortlager für einen Zeitraum von 40 Jahren untersucht. Und jetzt? Jetzt soll es ein neues Forschungsprojekt zur Haltbarkeit der CASTOREN geben. Politisch wird wie seit 50 Jahren weiter unverantwortlich mit dem Thema hochradioaktiver Atommüll umgegangen.
Bisher wurden die CASTOREN in den Abklingbecken im Reaktorkern mit den gefährlichen Brennelementen beladen. Wenn der rasche Rückbau wie von der EnBW und den anderen Betreiben praktiziert wird, ist dies in wenigen Jahren nicht mehr möglich. Es gibt dann weder in Neckarwestheim noch in den anderen 16 bundesweiten Zwischenlagern eine Möglichkeit zur Reparatur eines CASTOR-Behälters.
Von wegen „grüne Wiese“ an den AKW-Standorten
Der Neckarwestheimer Bürgermeister träumt noch von einer anderen Nutzung des Standortes im Steinbruch. Der hochradioaktive Atommüll wird jedoch noch weit über die bisher genehmigten 40 Jahre hierbleiben. Dies wäre ein wichtiger Tagesordnungspunkt für eine Sitzung des Gemeinderates! Denn wenn ein CASTOR-Behälter undicht wird, kann der Bürgermeister oder sein/e Nachfolger*in kurzfristig zusammen mit der Katastrophenschutz-Behörde die Evakuierung der Bevölkerung einleiten.