Verbandsversammlung des Neckar-Elektrizitätsverbandes (NEV) am 08.11.2013 in Denkendorf
Am Freitag findet in Denkendorf in der Festhalle die jährliche Sitzung des Neckar-Elektrizitätsverbandes statt. Eingeladen sind 178 (!) Bürgermeister und Landräte als Verbandsvertreter aller Kommunen in Baden-Württemberg. Auf der Tagesordnung stehen u.a. Satzungsänderungen. Die Zwangsmitgliedschaft im NEV soll jedoch weiter bestehen bleiben. Das heißt, eine Kommune kann nicht von sich aus ausscheiden und eigene Wege gehen. Sie benötigt immer die Zustimmung der anderen Mitglieder. Dieses im NEV immer noch praktizierte Relikt entspricht dem Herrscher-Geist der unantastbaren Gebietsmonopole der Energiekonzerne aus längst vergangenen Zeiten.
Noch schlimmer. Selbst wenn die Zustimmung zum Austritt erteilt wird, besteht kein Anspruch auf die Ausbezahlung des anteiligen NEV-Vermögens! Zahlreiche Verbandsvertreter kritisieren dies schon längere Zeit und wollen eine Regelung, die demokratischen Ansprüchen gerecht wird. Verbandspräsident Ziegler verteidigt jedoch im Auftrag der EnBW diese undemokratische Gepflogenheit mit dem Schein-Argument „des puren Selbstschutzes des NEV“. Und wird sogar noch deutlicher: „Die wenigsten Kollegen sind ausreichend Sattelfest in diesem Thema“.
Was die Verbandsführung damit meint, zeigt auch die Praxis der Entscheidungsfindung. Alle Mitgliedskommunen erhalten für ihre Gremien immer bereits ausformulierte Entscheidungs- und Argumentationshilfen zugesandt. So auch zur Frage der Netzentscheidung, zur Frage der Satzungsänderungen. Dort wird dann inhaltlich immer im Sinne der EnBW argumentiert und eine Empfehlung zur Zustimmung ausgesprochen.
Dabei widerspricht die Verweigerung des anteiligen Ausbezahlens der Geschäftsanteile bei einem Ausscheiden aus dem Zwangsverband sogar einem Urteil des VGH in Sachen Stadt Fellbach gegen die NEV. Auch die Praxis des NEV, nur die Hälfte des Gewinns eines Geschäftsjahres auszuschütten, widerspricht diesem Urteil. Der VGH hat in seiner Begründung unter anderem ausgeführt, dass die ursprünglichen Aufgaben des NEV weitgehend weggefallen sind. Der VGH kommt zu dem Ergebnis, dass wesentliche Teile des Vermögens nicht mehr für die Erfüllung der ursprünglichen Aufgaben erforderlich sind. Der NEV hat inzwischen ein Verbandsvermögen von mindestens 123 Millionen Euro angehäuft. Er ist ein Organ zum Machterhalt der EnBW über die Stromnetze und die Energieversorgung der Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg. Dies zum finanziellen Nachteil der Kommunen.
Die Zukunft der Energieversorgung und des Netzbetriebes besteht aus eigenständigen Stadtwerken der Kommunen, ohne EnBW-Beteiligung. Auch ohne die heutige undemokratische Praxis des NEV gegenüber seinen Verbandsmitgliedern. Energiewende bedeutet auch eine dezentrale und regionale Erzeugung und Versorgung. Dass dies der bessere Weg auch in finanzieller Hinsicht ist, beweisen zahlreiche Stadtwerke seit langem in Baden-Württemberg.
Siehe auch:
Eigenregie - keine EnBW-Netzgesellschaft! (Presseinfo des Aktionsbündnis, 16.11.2012)
Einige Presseberichte:
- SWP vom 24.10.2013: Bad Urach - NEV: "Wir halten das für Polemik"
- SWP vom 24.10.2013: NEV-Satzung: Auch Neckartenzlingen stimmt nicht zu
- SWP vom 23.10.2013: Bempflingen - NEV: Räte sagen Nein
- StZ vom 23.10.2013: Neckar Elektrizitätsverband - Zweckverband verspricht mehr Transparenz
- GEA vom vom 19.10.2013: NEV Millionenverlust: Skandalöser als Limburg
- SWP vom 18.10.2013: Metzingen - Wie in Limburg, nur ohne Wanne
- GEA vom vom 16.10.2013: Millionenverlust beim Neckar-Elektrizitäts-Verband
- GEA vom vom 16.10.2013: Kommentar: Aus dem Zweck ist Zwang geworden
- StZ vom 23.09.2013: Neckar-Elektrizitätsverband - Spannungen im Stromnetz-Zwangsverband
Tagesordnung
Neckar-Elektrizitätsverband
Die nächste öffentliche Verbandsversammlung findet am Freitag, 08. November 2013, 9.00 Uhr in der Festhalle in 73770 Denkendorf, Mühlhaldenstr. 111 mit folgender Tagesordnung statt:
Tagesordnung
1. Geschäftsberichte
- des Verbandsvorsitzenden
- des Geschäftsführers
2. Finanzen des Verbandes
2.1 Jahresabschluss 2012
2.2.Wirtschaftspläne 2014/2015
3. Ausschüttung des hälftigen Jahresüberschusses
4. Wahlen
- Wahl des/der Verbandvorsitzenden
- Wahl des Verwaltungsrats
- Wahl des/der 1. und des/der 2. stellv. Vorsitzenden
5. Satzung
5.1 Anträge zur Änderung der Verbandssatzung
5.2 Neufassung der Verbandssatzung des Zweckverbands "Neckar-Elektrizitätsverband" (NEV)
6. Neufassung der Satzung des Zweckverbands "Neckar-Elektrizitätsverband" (NEV) über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit
7. Verkauf NEV-Gebäude Breitlingstr. 35, Stuttgart
8. Erwerb NEV-Teileigentum Mettinger Str. 123, Esslingen
9. Peter Terium, Vorstandsvorsitzender der RWE AG: "Die Energiewende - eine unternehmerische Jahrhundertaufgabe"
10. Bekanntgaben und Verschiedenes
Oberbürgermeister Dr. Z i e g e r - Verbandsvorsitzender -