Dienstag, 04.10.11, Verwaltungsgericht Stuttgart
Ein Atomkraftgegner hatte durch Zufall erfahren, dass er in der politischen Straftäterdatei AD/PMK – Arbeitsdatei politisch motivierte Kriminalität abgespeichert ist. Deshalb verlangte er von den zuständigen Polizeibehörden und dem Landeskriminalamt Baden-Württemberg Auskunft über die gespeicherten Daten. Diese wurde ihm jedoch mit dem Hinweis auf die „Brisanz der Daten und die Gefährlichkeit seiner Person“ verweigert. Dagegen hat er jeweils Widerspruch eingelegt und den Landesdatenschutzbeauftragen eingeschaltet. Der bekam wiederum nach Akteneinsicht vom LKA-Baden-Württemberg auch einen Maulkorb verpasst.
Deshalb entschloss sich der Atomkraftgegner gegen die verweigerte Datenauskunft und die seiner Ansicht nach zu Unrecht vorgenommene Datenspeicherung in der politischen Straftäterdatei AD/PMK zu klagen. Denn er war noch nie wegen einer Straftat verurteilt worden.
Der Gipfel der Unverschämtheit seitens des LKA-Baden-Württemberg ist, dass dann eine weitere Datenauskunft an seinen Rechtsanwalt seitens des LKA erteilt wurde, dies jedoch mit dem Hinweis, dass diese Daten alle gelöscht worden wären. Was in allen Datenabfragen ausdrücklich untersagt worden war.
In dem Schreiben des LKA sind dann als Straftaten, denn deshalb war ja zuvor die Auskunft verweigert worden, seine Aktivitäten als Atomkraftgegner aufgeführt. Unter anderem: die Teilnahme an Demonstrationen, das Anmelden von Demonstrationen, das Anmelden von Informationsständen in der Fußgängerzone, Ausweiskontrollen bei Atommülltransporten, das Sichten seines PKW.
Fest steht somit, dass die Praxis des LKA in Bezug auf die Speicherung in der politischen Straftäterdatei allein aufgrund von Verdachtsmomenten durchgeführt wird. Dies ist rechtliche Willkür ohne reale Basis im Handeln der Betroffenen.
Am 04.10.2011 findet nun die Verhandlung zur verweigerten Datenauskunft und dem speichern der Daten vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart statt.
Wir laden Euch herzlich zur Teilnahme am Gerichtstermin ein:
Termin: Dienstag, den 04.10.2011, um 10 Uhr
Ort: Verwaltungsgericht Stuttgart, Augustenstr. 5, Saal 4 im ersten Stock