Liebe AtomkraftgegnerInnen,

Erfolg für einen Atomkraftgegner: Vor dem Verwaltungsgerichtshof
Baden-Württemberg (VGH) in Mannheim findet am Dienstag, den 10.02.2015
um 10.30 Uhr, die Berufungsverhandlung wegen langjähriger
Datenspeicherungen eines Atomkraftgegners in einer Straftäterdatei durch
das Landeskriminalamt Baden-Württemberg (LKA) statt. Das
Verwaltungsgericht Stuttgart hatte 2011 die Klage abgewiesen, ohne eine
inhaltliche Prüfung der Rechtmäßigkeit der Datenspeicherungen durchzuführen.

Über ein Jahrzehnt lang hat das LKA Baden-Württemberg in der
Straftäterdatei AD/PMK – Arbeitsdatei politisch motivierte Kriminalität
- ein „politisches Bewegungsprofil" des Atomkraftgegners Herbert Würth
vom Aktionsbündnis CASTOR Widerstand Neckarwestheim gespeichert. Unter
dem Vorwand der „Verhinderung von Straftaten" wurde u.a. das Anmelden
von Infoständen, die Teilnahme an Demonstrationen, das Halten von
Redebeiträgen bei Veranstaltungen, Proteste vor Atomkraftwerken usw.
systematisch in der AD/PMK gespeichert.

Nachdem die Auskünfte über die Datenspeicherungen nur schleppend und mit
Hilfe von Rechtsanwalt Dr. Kauß (Freiburg) durchgesetzt werden konnten,
klagte der Atomkraftgegner vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart (VG)
gegen diese Datenspeicherungen. Dies mit dem Ziel, ein Urteil zur
Rechtswidrigkeit der Datenspeicherung zu erreichen. Kurz vor dem Termin
der Gerichtsverhandlung vor dem VG Stuttgart erklärte das LKA, die
meisten Daten gelöscht zu haben. Aufgrund dieser Datenlöschungen wies
der VG Stuttgart im Jahr 2011 die Klage ab. Begründet wurde dies mit
angeblich fehlender Wiederholungsgefahr, einem fehlenden
Rehabilitationsinteresse sowie einem fehlenden tiefgreifenden
Grundrechtseingriff durch diese gelöschten Datenspeicherungen.

Der Anwalt des Atomkraftgegners, Dr. Kauß, erreichte die Zulassung der
Berufung gegen das Urteil des VG Stuttgart. Der Verwaltungsgerichtshof
Baden-Württemberg hat am 12.März 2013 dem Antrag auf Zulassung der
Berufung stattgegeben. Im Beschluss heißt es: „Der zulässige Antrag auf
Zulassung der Berufung hat Erfolg ..... Ernstliche Zweifel an der
Richtigkeit einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung liegen nach der
ständigen Zulassungspraxis des Senats bereits dann vor, wenn ein die
Entscheidung des VG tragender Rechtssatz oder eine für diese
Entscheidung erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen
Gegenargumenten in Frage gestellt wird und der Ausgang des Verfahrens,
um dessen Zulassung es geht, daher offen ist. So liegt der Fall hier."

Termin der Berufungsverhandlung:
> Dienstag, den 10.02.2015 um 10:30 Uhr
> Verwaltungsgerichtshof Mannheim,
> Schubertstr. 11, 1. OG Sitzungssaal II

Mehr:
http://neckarwestheim.antiatom.net/blog/1159-datenspeicherungen-durch-das-lka

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