Aktionsbündnis CASTOR-Widerstand Neckarwestheim
Presseinformation, 19.05.2015

> Atomkraftwerk Neckarwestheim:
> Erörterungstermin als Farce?

Im Genehmigungsverfahren zum Abriss des AKW Neckarwestheim 1 wurde mit
über 2500 Einwendungen grundsätzliche Kritik am Verfahren erhoben. Dies
geschah inhaltlich mit zwei Sammeleinwendungen der "AG AtomErbe
Neckarwestheim" und des Aktionsbündnis CASTOR-Widerstand Neckarwestheim,
sowie zusätzlich mit einer 17-seitigen Einwendung des unabhängigen
Sachverständigen Wolfgang Neumann (Intac Hannover) und zahlreichen
weiteren ausführlichen Einzeleinwendungen. Trotzdem beharrt das
Umweltministerium Baden-Württemberg auf dem bereits im letzten Jahr
festgelegten Erörterungstermin ab dem 16.06.15. Dabei endete die
Einwendungsfrist erst am 18.03.15. Eine sachliche Prüfung der
Einwendungen kann innerhalb von nur drei Monaten nicht stattgefunden
haben. So wird der Erörterungstermin zur Farce.

Das gesamte Vorgehen des Umweltministeriums (UM) zu den EnBW-Anträgen
ist fragwürdig. Anscheinend hat das Umweltministerium durch den
Landesbesitz an der EnBW seine Neutralität und unabhängige
Aufsichtspflicht verloren.

- Es hat zwei neu zu errichtende Atomanlagen in Neckarwestheim -
zentrales neues Zwischenlager und Reststoffbearbeitungszentrum - aus dem
beantragten und laufenden atomrechtlichen Genehmigungsverfahren
herausgenommen und diese bereits separat nach der
Strahlenschutzverordnung ohne Öffentlichkeitsbeteiligung genehmigt

- Das UM führt für einen sicherlich 15 bis 20 Jahre gehenden Abriss nur
eine Öffentlichkeitsbeteiligung durch. In den Antragsunterlagen der EnBW
sind die einzelnen Abrissschritte nur allgemein beschrieben. Das UM
beabsichtigt, dies bei einem hochradioaktiv kontaminierten Atomkraftwerk
auch so pauschal zu genehmigen

- Welche inhaltliche Prüfung der reklamierten Antragsunterlagen hat das
Umweltministerium aufgrund der Einwendungen vorgenommen? Wurden bei der
EnBW weitere Antragsunterlagen und Gutachten angefordert?

- Wurden unabhängige Sachverständige zur Klärung der Einwendungen
hinzugezogen, welche neuen Gutachten gibt es?

Wir fordern: Zuerst muss ein radioaktives Gesamtkataster der Anlage
erstellt werden, erst dann kann über das weitere Vorgehen und die
Anträge der EnBW entschieden werden. Die gesundheitliche Unversehrtheit
der Bevölkerung ist bei dem beantragten Vorgehen nicht gewährleistet,
sie muss jedoch vor dem Kostenminimierungs-interesse der EnBW stehen. Es
ist heute schon klar, dass es in den nächsten Jahrzehnten kein
„Endlager“ für den hochradioaktiven Atommüll geben wird. Die CASTOREN im
Zwischenlager in Neckarwestheim werden weit über den bisherigen
Genehmigungszeitraum von 2045 hier bleiben. Auch deshalb ist der in
dieser Form geplante Abriss unverantwortlich. Der langfristige weitere
Umgang mit dem Atommüll ist vollkommen ungeklärt. Die „grüne Wiese“ wird
es nicht geben.


AKW-feindliche Grüße!
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Aktionsbuendnis CASTOR-Widerstand Neckarwestheim
Info-tel 07141 / 903363
http://neckarwestheim.antiatom.net

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