Kein übereiltes Billigverfahren!

Atomerbe-Logo-180.png(Presseinformation, Atomerbe Neckarwestheim, 8. Februar 2017) Die EnBW hat am 03.02.17 vom Umweltministerium Baden-Württemberg die Stilllegungs- und erste Abbaugenehmigung für das Kernkraftwerk Neckarwestheim I (GKN I) erhalten. Das Genehmigungsverfahren missachtete alle Regeln der Bürgerbeteiligung und Transparenz ebenso wie das Vorsorgeprinzip für die Gesundheit und Sicherheit der Bevölkerung. Wir haben das Verfahren seit 3 Jahren kritisch begleitet und immer wieder Verbesserungen eingefordert.
Nach Durchsicht der 350 Seiten starken Genehmigung stellen wir leider fest: das Ergebnis ist ebenso so ungenügend wie das Verfahren.

 

AKW-Abriss:
Gesundheit und Sicherheit müssen vorgehen - kein übereiltes Billigverfahren!

Bürgerinitiativen kritisieren die Stilllegungs­genehmigung für das GKN I und werfen dem Umweltministerium vor, ganz auf Linie der EnBW entschieden zu haben. Sämtliche Einwände der Bürger wurden substanziell nicht berücksichtigt.

Die EnBW hat am 03.02.17 vom Umweltministerium Baden-Württemberg die Stilllegungs- und erste Abbaugenehmigung für das Kernkraftwerk Neckarwestheim I (GKN I) erhalten.

Die Bürgerinitiativen der AG AtomErbe Neckarwestheim halten diese Genehmigung für eine grobe Fehlentscheidung. „Wir sehen darin eine atomindustrie-freundliche Fortführung der bisherigen Praxis der baden-württembergischen Atomaufsicht, Prüfungen und Kontrollen ganz im Sinne der EnBW durchzuführen,“ erläutert Herbert Würth vom Aktionsbündnis CASTOR-Widerstand Neckarwestheim.

„Statt dem zentralen Minimierungsgebot der Strahlenschutzverordnung zu folgen, gelten nun auch beim Abbau des GKN I großzügige Grenzwertfestsetzungen, die die EnBW praktisch nach Belieben ausschöpfen darf, obwohl es bei Radioaktivität keine ungefährliche Dosis gibt,“ kritisiert Dr. Jörg Schmid von der Aktion Strom ohne Atom Stuttgart und ergänzt: „ebenso wird der EnBW erlaubt, trotz weiter im Nasslager befindlicher abgebrannter Brennelemente, den Abriss sofort zu beginnen – dieses vermeidbare Risiko wird der Bevölkerung „einfach so“ zugemutet. Auch wird der parallele Weiterbetrieb des GKN II in seinen Auswirkungen nicht ernsthaft geprüft.“

Trotz der vielfältigen Fachargumente und der jüngsten Proteste der Bevölkerung wird am Freigabe- und am bisherigen Herausgabeverfahren von gering radioaktiv belastetem Material festgehalten. „Das führt zu einer gewollten Freisetzung großer Mengen Radioaktivität aus circa. 98% der AKW-Substanz in unser aller Alltagsumwelt, z.B. als Recycling-Beton“, wirft Stefan Mende-Lechler von der BI AntiAtom Ludwigsburg dem Minister Verantwortungslosigkeit vor und weist auf die Alternativen hin: „im Rahmen des Atomrechts wäre auch eine dauerhafte Sicherung des brisanten Materials am Standort möglich, entweder Totalabriss mit Bau eines Bauschutt-Bunkers oder Stehenlassen der Gebäude nach weitgehender Entkernung.“

Die Bürgerinitiativen sehen sich von der Atomaufsicht und Herrn Umweltminister Untersteller getäuscht. Hatten diese doch „eine gründliche Prüfung“ vor der Genehmigung versprochen – herausgekommen ist eine Gefälligkeit für die EnBW.

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www.atomerbe-neckarwestheim.de