Die radioaktive Gefahr bleibt auch nach dem Abschalten bestehen!
Genehmigungsverfahren zu Stilllegung und zu Abriss des AKW Neckarwestheim 1
Radioaktivität lässt sich nicht abschalten. Die gesundheitliche Gefährdung durch Strahlung im GKN 1 richtet sich allein nach der Halbwertszeit der vorhandenen Radionuklide. Gemäß dieser physikalischen Halbwertszeit bleibt die Strahlung auch nach dem Abschalten erhalten. Egal, wo das radioaktive Material ist und egal, wie breit es gestreut wird.
Wir rufen dazu auf, Einwendungen zum beantragten Abriss von GKN 1 zu erheben und das Genehmigungsverfahren aktiv und kreativ zu begleiten!
Im Artikel findet Ihr die Sammeleinwendung des Aktionsbündnis.
Sammeleinwendung des Aktionsbündnis zum ausdrucken:
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Für die öffentlichkeitswirksame Übergabe der gesammelten Einwendungen an das Umweltministerium bitten wir darum, uns die Listen unbedingt bis spätestens 12. März 2015 zurückzusenden:
Aktionsbündnis CASTOR-Widerstand Neckarwestheim, c/o DemoZ, Wilhelmstr. 45/1, 71638 Ludwigsburg
Einwendungen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zu Stilllegung und Abriss des Atomkraftwerkes GKN 1 in Neckarwestheim
Radioaktivität lässt sich nicht abschalten
Die gesundheitliche Gefährdung durch Strahlung im GKN 1 richtet sich allein nach der Halbwertszeit der vorhandenen Radionuklide. Gemäß dieser physikalischen Halbwertszeit bleibt die Strahlung auch nach dem Abschalten erhalten. Egal, wo das radioaktive Material ist und egal, wie breit es gestreut wird.
Wir erheben deshalb folgende Einwendungen und Forderungen:
- Die gesundheitliche Unversehrtheit der Bevölkerung muss vor den Kostenminimierungsinteressen der EnBW stehen. Deshalb lehnen wir einen Abriss des Reaktors vor einer grundsätzlichen Klärung des langfristigen weiteren Umgangs mit radioaktivem Atommüll ab! Ein späterer Abriss ist zudem weniger gefahrvoll, da die Gesamtradioaktivität dann weiter abgenommen hat.
- Die EnBW befindet sich auch im Landesbesitz. Die Landes-Atomaufsicht - vor allem das Umweltministerium - hat dadurch ihre Neutralität verloren und ist befangen.
- Solange sich Brennelemente im Reaktorgebäude befinden, dürfen keine Abrissmaßnahmen vorgenommen werden!
- Vor Beginn der Stilllegung muss von der EnBW ein radiologisches Gesamtkataster der Atomanlage sowie eine Bestandsaufnahme des gesamten radioaktiven Inventars erstellt werden. Es muss eine Gesamtliste der insgesamt zu erwartenden radioaktiven Abfallmengen vorliegen, bevor mit Dekontaminationsarbeiten („Freiputzen“) begonnen wird!
- Das bisher übliche Freimessen von radioaktivem Material nach §29 Strahlenschutzverordnung lehnen wir als gesundheitsgefährdend ab!
- Kein Abtransport von radioaktivem Material, der Atommüll verbleibt bis zur Klärung des langfristigen weiteren Umgangs vor Ort. Darüber hinaus darf Neckarwestheim nicht zum zentralen Müll-Knotenpunkt der Abfälle aus Philippsburg/Obrigheim werden.
- Stilllegung und Abriss müssen umfassend im öffentlichen Genehmigungsverfahren festgelegt werden und nicht in ein späteres „internes Aufsichtsverfahren“ vertagt werden. Für jedes Genehmigungsverfahren muss eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden.
- Sofortiges Abschalten von GKN 2 und aller Atomanlagen - keine weitere Atommüllproduktion!
Wir fordern die Veröffentlichung aller Antragsunterlagen und Genehmigungen im Internet. Sonst kann kein Erörterungsverfahren durchgeführt werden! Wir behalten uns vor, weitere Einwendungen zu erheben und auf dem Erörterungstermin vertieft darzustellen. Wir erwarten, dass wir zu allen Verfahrens- und Genehmigungsverfahren eine Mitteilung erhalten.
Warum Einwendungen erheben?
Zu dem beantragten Abriss von GKN1 in Neckarwestheim muss vor der Genehmigung durch die Behörden eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden. Dazu werden die Antragsunterlagen zeitlich befristet ausgelegt. Bis zum 18. März 2015 besteht die Möglichkeit, Einwendungen beim Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Kernerplatz 9, 70182 Stuttgart zu erheben.
Wir fordern dazu auf, mit diesen Einwendungen ein politisches Zeichen zu setzten. Alle, die dies machen, können dann auch an dem Erörterungstermin zu diesen Einwendungen mit Rederecht teilnehmen.
Die radioaktive Gefahr bleibt auch nach dem Abschalten bestehen!
Die EnBW und Umweltminister Untersteller wollen aus Kostengründen den „raschen Abriss“ und behaupten, dies wäre gefahrlos möglich. Ein Rückbau, wie in Obrigheim praktiziert, bedeutet jedoch eine zusätzliche Abgabe von Radioaktivität in die Umgebung, den Neckar und auf Deponien. Die radioaktive Gefahr kommt so im Alltagsleben der Menschen an, indem zum Beispiel radioaktiver Abfall zerkleinert wird und beispielsweise im Straßenbelag großflächig verteilt wird oder an anderen Stellen auftaucht, an denen er nicht vermutet wird.
Wir fordern: Keine „kostengünstige Abrisspraxis“ durch Freiputzen und Freimessen, die eine langfristige radioaktive Gefährdung für Mensch und Umwelt bedeuten. Deshalb lehnen wir die bisherige Abriss- und Genehmigungspraxis des Freimessens von radioaktivem Müll als unverantwortliches Vorgehen ab. Umweltminister Untersteller (Grüne) leugnet die radioaktiven Gefahren durch die bisherige Abrisspraxis und das damit offiziell mögliche unkontrollierte Verteilen und Weiterverwenden von Atommüll: Auf Deponien, im Straßenbau und durch die Weiterverarbeitung von strahlenden Abriss-Metallen. Dies können wir verhindern, indem wir aktiv dagegen vorgehen.
Was ist in Neckarwestheim geplant?
Der von der EnBW und dem Umweltministerium geplante „Abriss“ beginnt zuerst mit dem Bau von neuen Atomanlagen und einem neuen Atommüll-Lager in Neckarwestheim: Die EnBW beantragt u.a. den Betrieb eines „Reststoffbearbeitungszentrums“, die Errichtung einer Wasserverdampfungsanlage, ein zusätzliches Standortabfalllager für radioaktiven Müll und das Bearbeiten und Lagern von verstrahlten Anlagenteilen - auch aus anderen Atomkraftwerken - für längere Zeit in Neckarwestheim.
Atommüll – wie lange noch in Neckarwestheim?
Seit Jahrzehnten besteht der offizielle Umgang mit dem hochradioaktiven Atommüll aus unverantwortlichen Scheinlösungen der Politik und der AKW-Betreiber. Als „Entsorgungsnachweis“ galt der Transport in die Plutoniumfabriken nach England und Frankreich, als ebensolcher galten die zentralen Zwischenlager (Wellblechhallen) in Gorleben, Ahaus und Lubmin. Und als „Entsorgungsnachweis“ gelten die seit 2005 genehmigten Standort-Zwischenlager, wie beispielsweise das in Neckarwestheim für 151 CASTORen, genehmigt für einen Zeitraum von 40 Jahren - und dann?
Das Beispiel ASSE mit den dort vergrabenen 126.000 Atommüll-Fässern zeigt auf, um welche Dimension es beim Thema Atommüll geht. Politik, Wissenschaftler und Betreibergesellschaft garantierten damals die „Eignung“ der ASSE. Nach wenigen Jahren besteht jetzt ein fast unlösbares Strahlen-Problem mit den radioaktiven Fässern. Den Steuerzahler wird es mehrere Milliarden Euro kosten. Die Bergung der Fässer stellt immer noch ein ungelöstes Problem dar, ebenso die Entsorgung dieser Fässer.
Ein sogenanntes Endlager für die CASTOREN und den Abriss-Atommüll aus Neckarwestheim steht auch in den nächsten Jahrzehnten nicht zur Verfügung. Dieses Problem wird in Neckarwestheim - wie überall - ungelöst an die nachfolgenden Generationen vererbt. Die bisherige Konzeption eines zentralen „Endlagers“ ist gescheitert, Gorleben ist nicht geeignet. Es darf nie mehr ein „Eingraben“ des Atommülls ohne Rückholbarkeit geben. Bis zu einer generellen Klärung, was der beste langfristige weitere Umgang mit dem hochradioaktiven Atommüll ist, muss alles in Neckarwestheim bleiben. Und der Weiterbetrieb von GKN II bringt täglich neuen Atommüll hinzu: Atomausstieg jetzt - abschalten sofort!
Mehr Informationen:
- Sehr empfehlen möchten wir Euch zu diesem Thema die Internetseite der AG Atomerbe Neckarwestheim:
www.atomerbe-neckarwestheim.de
- Dort findet Ihr auch den Wortlaut der Amtlichen Bekanntmachung des Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Ba-Wü auf Erteilung der Stilllegungs- und ersten Abbaugenehmigung (1.SAG) für das Kernkraftwerk Neckarwestheim I (GKN I) nach § 7 Abs. 3 des Atomgesetzes (AtG) vom 09.01.2015
- Antragsunterlagen von EnBW online auf der Internetseite des Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft:
http://um.baden-wuerttemberg.de/Auslegungsunterlagen-erste-SAG-fuer-GKN-I
- Flyer des Aktionsbündnis zum Thema:
Aktionsbündnis-Flugblätter zum Thema Stilllegung von AKWs