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Aktionsbündnis-Flugblätter zum Thema Stilllegung von AKWs
Neckarwestheim – aus und vorbei? Seit März 2011 ist der Block 1 in Neckarwestheim „abgeschaltet“ und somit die Gefahr vorbei? Weit gefehlt. GKN 1 produziert zwar keinen Atomstrom mehr, das gesamte radioaktive Inventar ist aber noch im Reaktor vorhanden. Fukushima lässt grüßen - wäre das Lagerbecken mit den Brennelementen auch nur für wenige Tage nicht gekühlt. Und Block 2 vergrößert noch bis mindestens 2022 den Atommüllberg in Neckarwestheim.
Im Artikel Hinweise zu Flugblättern, die das Aktionsbündnis CASTOR-Widerstand Neckarwestheim zum Thema "Stilllegung & Abriss von AKW" veröffentlicht hat.
Die Flyer können beim Aktionsbündnis per Email bestellt werden.
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Antrag der Stilllegungs- und ersten Abbaugenehmigung im GKN I und KKP 1
Die Anträge werden auf der Internetseite des Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg veröffentlicht.
Die EnBW hat am 6. Mai 2013 die Stilllegungs- und erste Abbaugenehmigung (1. SAG) für die beiden AKW Neckarwestheim I und Phillipsburg 1 beantragt (links zu den Dokumenten im Artikel).
Die folgenden Informationen und Unterlagen sind der Internetseite des Umweltministerium entnommen. Genehmigungen veröffentlicht das Miniterium hier: http://www.um.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/77921/
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EnBW zu den Stilllegungsanträgen Neckarwestheim & Philippsburg, 06. Mai 2013
Im folgenden dokumentieren wir die Presseinfo der EnBW vom 6. Mai 2013, in der die EnBW die geplanten Stillegungsvorhaben in Neckarwestheim und Philiippsburg beschreibt:
"EnBW Kernkraft GmbH reicht Anträge zur Stilllegung und zum Abbau von Anlagenteilen von Neckarwestheim I und Philippsburg1 ein"