Einwendungen einlegen bis zum 21. Dezember !

ImageIm „Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben“ (ERAM) bei Helmstedt liegen in einem alten Salzbergwerk ca. 37.000 Kubikmeter Atommüll. Der Betreiber, das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), plant das Lager nach weiträumiger Verfüllung sang- und klanglos zu verschließen. Sicher? Für eine Million Jahre?

 
 
[quelle: www.morsleben-kampagne.de ]

Wer soll das glauben angesichts von

- unüberprüfbaren Modellrechnungen für unvorstellbar lange Zeiträume,

- einem verbleibenden Hohlraum von einer Million Kubikmetern und

- zumindest einer nachgewiesenen Wasserwegsamkeit zur Biosphäre?


SammeleinwendungWir erinnern uns an Asse II, für die uns noch bis vor kurzem versprochen wurde, dass „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine Radioaktivität ausdringen“ könnte. Vor wenigen Monaten nannte der ehemalige Bundesumweltminister Gabriel
Asse II die „gefährlichste Atomanlage Europas“. Morsleben hingegen sei in den Griff zu bekommen, so der zuständige Vertreter des BfS Dr. Michael Hoffmann im August 2009.

Dabei gibt es zahlreiche Parallelen zwischen Asse II und Morsleben. Beide Salzbergwerke wurden zuvor zur kommerziellen Salzgewinnung genutzt und später aus Kostengründen zum Endlager deklariert. Schon damals gab es Wasser unter Tage und es war unstrittig, dass es alten Bergwerken an Standsicherheit mangelt. Zunächst wurde „versuchsweise“ Endlagerung betrieben. Eine Rückholung des damals eingebrachten Mülls war jedoch nie geplant.

Jetzt soll versucht werden, einen zugegebenermaßen ungeeigneten Standort mit technischen Mitteln zu sichern. Dabei wird sowohl die trockene Lagerung wie auch die völlige Abschirmung der Radionuklide von der Biosphäre während der nächsten 1 Million Jahre über Bord geworfen. Statt dessen setzen BfS und Bundesumweltministerium auf die Rückhaltung eines Großteils des Inventars und eine Unterschreitung von Grenzwerten.

Wir wollen das nicht einfach so hinnehmen und rufen daher in dieser Einwendungskampagne zur Beteiligung auf. Denn nach Atomgesetz §9b muss vor der Schließung ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden. Im Rahmen dieses Verfahrens legt das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt (MLU) Sachsen-Anhalts die Planungsunterlagen 2 Monate lang aus - die Auslegung begann am 22. Oktober und dauert noch bis zum 21. Dezember 2009. Während dieser Zeit sind alle Bürger_innen dazu aufgerufen, mit sog. Einwendungen auf Defizite der Pläne hinzuweisen. Diese Seiten sollen Anregungen und Hilfestellungen geben, sich mit dem Thema eingehender zu beschäftigen, eigene Kritikpunkte zu formulieren und aktiv zu werden.

Sammeleinwendung:
https://morsleben-kampagne.de/images/stories/material/sammeleinwendung.pdf