Strafbefehl Versammlungsrecht | AG Heilbronn

Titel:
Strafbefehl Versammlungsrecht | AG Heilbronn
Wann:
Fr, 23. November 2007, 09:00 h - 00:00 h
Wo:
siehe Text - Ort im Text benannt
Kategorie:
anti-atom

Beschreibung

Strafbefehl wegen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz
Verhandlung am Freitag, den 23.11.07
vor dem Amtsgericht Heilbronn, um 9 Uhr im Saal 149

Am 14.1.07 hat das Aktionsbündnis eine Abschaltaktion vor dem Tor des AKW-Neckarwestheim gegen den Antrag auf Laufzeitverlängerung der EnBW durchgeführt. Dazu suchte die Polizei einen Verantwortlichen und fand keinen. Jetzt hat Frau Brenner von der Kreispolizeibehörde beim Landratsamt Ludwigsburg den Atomkraftgegner, gegen den auch die Schadensersatzklage der Deutschen Bahn läuft, als Schuldigen ausgesucht.
Er soll der Verantwortliche für die Aktion sein, weil er der Vorsitzende des Demokratischen Zentrum Ludwigsburg e.V. ist, und er damit auch automatisch für alle Veröffentlichungen des Aktionsbündnis unter anderem im Internet haftbar sei. In Wahrheit stellt das Demokratische Zentrum dem Aktionsbündnis lediglich seine Infrastruktur wie Telefonanschluss oder Räume für Veranstaltungen zur Verfügung. Bei Aktionen und Veranstaltungen des Aktionsbündnis ist das Demokratische Zentrum nicht Veranstalter.
Die Staatsanwaltschaft Heilbronn hat daraufhin im Juli Klage erhoben und das Amtsgericht Heilbronn folgte dem Antrag. Es verurteilte ihn zu 100 Tagessätzen je 20 Euro. Damit wäre er vorbestraft! Die Staatsanwaltschaft Heilbronn geht hier bewußt über 90 Tagessätze bei einem sogenannten Verstoß gegen das Versammlungsgesetz hinaus, um einen aktiven Atomkraftgegner gezielt abzustrafen. Dies über den rechtlich unhaltbaren Vorwurf, als Vereinsvorsitzender des DemoZ für die Aktionsbündnis-Homepage haften zu sollen. Der Betroffene hat Widerspruch gegen den Strafbefehl eingelegt.


Veranstaltungsort

Standort:
siehe Text
Stadt:
Ort im Text benannt

Beschreibung

siehe veranstaltungsbeschreibung