DPA, 12.06.08

> Neckarwestheim
> Block I muss 2009 vom Netz

Berlin - Das zweitälteste deutsche Atomkraftwerk in Neckarwestheim (Kreis
Heilbronn) muss aus Sicherheitsgründen voraussichtlich Ende nächsten
Jahres endgültig vom Netz - Bundesumweltminister Sigmar Gabriel (SPD)
lehnte am Donnerstag den Antrag der Betreiberin EnBW auf
Laufzeitverlängerung für den 32 Jahre alten Block I ab. Der
Energiekonzern schließt eine Klage nicht aus. "Wir werden den Bescheid
jetzt prüfen und behalten uns ausdrücklich weitere rechtliche Schritte
vor", so die EnBW Energie Baden-Württemberg AG in einer Mitteilung vom
Donnerstag in Karlsruhe.

Unterstützt vom baden-württembergischen Umweltministerium, hatte die EnBW
beantragt, Block I länger laufen zu lassen. Dafür sollten Strommengen der
jüngeren Anlage (Block II) am selben Standort auf den älteren Meiler
übertragen werden. Dies sei nicht zulässig, entschied das
Bundesumweltministerium. Block I des Kraftwerks verfüge über weniger
Sicherheitsreserven als der jüngere Block II. Zur Sicherstellung der
Energieversorgung und zum Klimaschutz sei ein längerer Betrieb von
Neckarwestheim I nicht erforderlich.

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Baden-Württembergs Umweltministerin Tanja Gönner (CDU) kritisierte die
Entscheidung angesichts der Herausforderungen des Klimaschutzes und der
gestiegenen Energiekosten als "weder sachgerecht noch nachvollziehbar".
Gabriel halte "scheuklappenartig am Kernenergieausstieg fest". Auch
Wirtschaftsminister Ernst Pfister (FDP) sprach von einem "schweren
Fehler", der zu Lasten der Versorgungssicherheit und der Strompreise
gehe.

Die baden-württembergischen Grünen begrüßten hingegen den Bescheid als
"Klatsche" auch für die schwarz-gelbe Landesregierung, die sich "ein ums
andere Mal vor den Karren der Atomlobby spannen lässt". Der
energiepolitische Sprecher Landtags-Grünen, Franz Untersteller,
appellierte an EnBW-Chef Hans-Peter Villis, auf eine Klage gegen Gabriels
Entscheidung zu verzichten und zu den Grundlagen des vor acht Jahren von
den Energiekonzernen und der damaligen rot-grünen Bundesregierung
vereinbarten Atomkonsenses zurückzukehren. Demnach soll Block II des
Kraftwerks in Neckarwestheim als letzter deutscher Meiler spätestens 2022
vom Netz gehen.

Block I hatte erst kürzlich für Schlagzeilen gesorgt: Der
Druckwasserreaktor mit einer elektrischen Leistung von 840 Megawatt
musste nach der Jahresrevision heruntergefahren werden, nachdem ein
Fehler im System der Deckeldichtung des Reaktordruckbehälters entdeckt
worden war. Allerdings hatte die Internationale Atomenergiebehörde (IAEA)
der Anlage erst Anfang des Jahres ein hohes sicherheitstechnisches Niveau
bescheinigt - demnach könne Block I technisch noch weitere rund 30 Jahre
laufen.

Nach dem Atomgesetz wird die Laufzeit für jedes deutsche Kernkraftwerk
nach der Strommenge bemessen, die es noch erzeugen darf. Eine Übertragung
von Strommengen von einem jüngeren auf ein älteres Kernkraftwerk ist nur
möglich, wenn das Bundesumweltministerium im Einvernehmen mit dem
Bundeskanzleramt und dem Bundeswirtschaftsministerium der Übertragung
zustimmt. Bislang wurden drei Anträge auf Zustimmung zu
Strommengenübertragungen von neueren auf ältere Anlagen gestellt: von
Emsland auf Biblis A, von Neckarwestheim II auf Neckarwestheim I und von
Krümmel auf Brunsbüttel.

dpa/lsw


> Neckarwestheim I darf nicht länger laufen
> Bundesumweltministerium lehnt Strommengenübertragung von Block II auf Block I ab
s.: http://www.pressrelations.de/new/standard/dereferrer.cfm?r=327627

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12.06.08

> Kein weiterer Atommüll
> GKN I sofort abschalten!

Seit dem 14. Juni 2000 gibt es in Deutschland die "Vereinbarung über die
geordnete Beendigung der Nutzung der Kernenergie in Deutschland."
Unterzeichnet von der damaligen rot/grünen Bundesregie-rung und den vier
Vorstandsvorsitzenden der Engergiekonzerne EoN, RWE, EnBW und Vattenfall.
Heute, bereits 8 Jahre später, ist noch kein einziges relevantes
Atomkraftwerk in Deutschland abge-schaltet worden! Lediglich die beiden
Uralt-Kleinreaktoren in Stade und Obrigheim. Warum - wo doch in diesem
"Atomausstieg" sogar drinsteht, dass das Ende der Regellaufzeit von GKN
I am 01.12.2008 sein soll? Weil diese gesamte Vereinbarung eine
Mogelpackung ist, es gibt definitiv kein einziges festgeschriebenes
Abschaltdatum!

Bundesumweltminister Gabriel lehnt jetzt die beantragte
Laufzeitverlängerung durch eine Strommengenüber-tragung von GKN II auf
das GKN I ab. Doch wird deshalb GKN I - wie eigentlich im sogenannten
Atomaus-stieg vorgesehen - im Dezmber 2008 abgeschaltet? Nein! Denn
geregelt wurden in diesem "Atomausstieg" lediglich sehr großzügig
bemessene Reststrommengen für jedes Atomkraftwerk. Selbst das AKW
Mühlheim-Kärlich, das nie richtig am Netz war, erhielt sie sagenhafte
Reststrommenge von 107,25 Terrawattstunden zum verteilen auf andere
Atomkraftwerke.
So können die Energiekonzerne nach belieben Schlupflöcher suchen um ein
Abschalten zu verhindern. Des-halb gibt es seit dem letzten Jahr den
unsäglichen Streit um die Strommengenübertragungen, den EnBW und RWE
bereits vor Gericht austragen. Dies alles, um ein Abschalten vor der
nächsten Bundestagswahl im Herbst 2009 zu verhindern. EnBW geht dabei
sogar so weit, dass sie auf rund 80 Million Euro Profit für das längst
abgeschriebene AKW verzichtet und im Jahr 2007 die Leistung von GKN I auf
68% gedrosselt wurde. Die EnBW Geschäftsführung setzt ihren Profiverzicht
auch 2008 fort, in den ersten vier Monaten lief GKN I ebenso nur mit
einer Leistung von 67%.

In beiden Atomkraftwerken in Neckarwestheim entsteht durch die tägliche
Atomstromproduktion hochradioak-tiver Atommüll. Von GKN I und GKN II
zusammen 28 Tonnen im Jahr, alle 17 AKWs in Deutschland hinterlas-sen
jährlich ca. 500 Tonnen hochradioaktiven Atommüll. Keiner der heute
Verantwortlichen bei der EnBW, den zuständigen Aufsichtsbehörden beim
Land und beim Bund kann die Frage beantworten, was mit diesem Atommüll in
den nächsten Jahrtausenden geschehen soll. Dieser Atommüll soll jetzt für
40 Jahre in das Zwi-schenlager. In 40 Jahren wird es die heutige
Rechtsform der EnBW Kraftwerks GmbH längst nicht mehr ge-ben. Wer haftet
überhaupt und ist für den Atommüll verantwortlich? Alle heutigen Probleme
des Atomstromes werden einfach den nachfolgenden Generation hinterlassen!
Die neue Kinderkrebsstudie hat nachgwiesen, dass bereits im Normalbetrieb
der Atomkraftwerke ein erhöhtes Krebs- und Leukämierisiko in der Umgebung
der Atomkraftwerke besteht. Es wurde anhand der Kinderkrebs-zahlen des
deutschen Kinderkrebsregisters in Mainz festgestellt, dass im 5-km Radius
um ein AKW Kleinkin-der sogar ein signifikant erhöhtes Leukämierisiko
haben. Generell gilt die Abstandsregel im 50-km Radius: je näher der
Wohnort liegt, desto höher das Erkrankungsrisiko.

Der Anstieg bei den regenerativen Energien ersetzt seit langem jährlich
bereits 1-2 Atomkraftwerke. Der wei-tere Betrieb von Atomkraftwerken ist
gesundheitsgefährdend, die weitere hochradioaktive Atommüll-Produktion
unverantwortlich.

Das Aktionsbündnis CASTOR-Widerstand Neckarwestheim fordert:

> keinen Weiterbetrieb von GKN 1 bis nach der nächsten Bundestagswahl!
> die sofortige Stilllegung von GKN 1 und GKN 2!




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DPA, 06.06.08

> Druckabfall
> AKW Philippsburg vom Netz genommen

Philippsburg - Nach den mehrwöchigen Dichtungsproblemen im Atomkraftwerk
Neckarwestheim hat es auch am zweiten baden- württembergischen
Nuklearstandort Philippsburg (Kreis Karlsruhe) eine Störung gegeben.
Block I wurde nach Angaben des baden-württembergischen Umweltministeriums
vom Netz genommen, um den Fehler zu klären. Laut Ministerium wurde in der
Nacht zum Freitag im Sicherheitsbehälter des Blocks ein Druckabfall
festgestellt, der die zulässigen Werte übersteigt. Der Behälter, der
wichtige Teile des Reaktors einschließt, hat im normalen Betrieb einen
leichten Überdruck von 20 Millibar. Der Druckabfall betrug laut
Ministerium 1 Millibar pro Stunde und war auf eine undichte Stelle
zurückzuführen.

"Nach den bisherigen Überprüfungen gibt es keine Hinweise auf einen
Austritt von Radioaktivität in die Umgebung", sagte ein
Ministeriumssprecher. Das Leck sei im letzten Schritt des Anfahrens der
Anlage (KKP 1) nach der Revision und unmittelbar nach dem routinemäßigen
Fluten des Behälters mit Stickstoff aufgetreten, teilte die
Betreiberfirma EnBW mit. Das Ereignis sei nach der Atomrechtlichen
Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV) der Kategorie "Eilt"
zugeordnet worden. Auf der Internationalen Bewertungsskala "INES" gehört
es zur Klasse 1 ("Störung").

Der Behälter gehört zu mehreren hintereinander gestaffelten Barrieren,
die die radioaktiven Stoffen sichern einschließen sollen. In ihm befinden
sich unter anderem der Reaktordruckbehälter, die Zwangsumwälzpumpen und
Rohrleitungssysteme. Der Sicherheitsbehälter seinerseits wird von einer
weiteren Metallhülle umschlossen und während des Betriebs zum Brandschutz
mit Stickstoff gefüllt. "Das Vorkommnis hatte keine Auswirkungen auf
Personen, die Anlage oder die Umgebung", hieß es bei EnBW.

Block I war nach sieben Wochen Großputz und Sanierung am vergangenen
Dienstag wieder ans Netz gegangen. In den ersten beiden Wochen der
Revision waren vier meldepflichtige Ereignisse erkannt worden, darunter
eine undichte Rohrleitung und ein defekter Schalter in einer
Notstromschaltanlage. Beim geplanten Herunterfahren von Block I
funktionierten zudem zwei Ventile nicht, so dass die dazugehörigen
Speisewasserpumpen und schließlich auch der Reaktor abgeschaltet werden
mussten.

KKP I ist ein Siedewasserreaktor mit einer elektrischen Leistung von 926
Megawatt. Die Anlage ging 1979 in Betrieb und hat im Jahr 2007 mehr als
sieben Milliarden Kilowattstunden Strom produziert.

Während in Philippsburg ein Block abgefahren werden musste, ging der
heruntergefahrene Block I des Atomkraftwerks Neckarwestheim (Kreis
Heilbronn) am Freitag nach Dichtungsproblemen wieder ans Netz. Nach dem
Ende des ersten Teils der Jahresrevision war in dem Meiler vor mehr als
zwei Wochen ein Fehler im System der Deckeldichtung des
Reaktordruckbehälters entdeckt worden. Die undichte Stelle habe
sicherheitstechnisch aber keine Bedeutung gehabt, teilte EnBW mit.


dpa/lsw 06.06.2008



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Ludwigsburger Kreiszeitung, 06.06.08

> NECKARWESTHEIM
> Justiz schlampt in Betonaffäre

Die Schlamperei ist nun amtlich: Obwohl die Staatsanwaltschaft Stuttgart
schon monatelang in der Sache ermittelte, hat das baden-württembergische
Umweltministerium erst am 7. Mai durch eine Anfrage der Süddeutschen
Zeitung vom Verdacht erfahren, dass beim Bau des Atommüll-Zwischenlagers
am Kernkraftwerk Neckarwestheim minderwertiger Beton verwendet worden
sein könnte.

Dies geht aus der Antwort von Umweltministerin Tanja Gönner (CDU) auf
eine Anfrage des Hemminger Landtagsabgeordneten und SPD-Kreisvorsitzenden
Wolfgang Stehmer hervor.
Demnach ermitteln die Staatsanwälte bereits seit dem 10. August 2007
gegen einen in Weilimdorf ansässigen Betonhersteller. Auslöser seien
Hinweise von Mitarbeitern von Konkurrenzunternehmen gewesen, wobei es
zunächst um den Verdacht auf Abrechnungsbetrug und erst dann auch um die
angebliche Herstellung und Verwertung minderwertigen Betons auf mehreren
Großbaustellen gegangen sei - darunter eben das Neckarwestheimer
Zwischenlager. Bevor das Umweltministerium durch die Journalistenanfrage
neun Monate nach Beginn der Ermittlungen von diesem Verdacht erfuhr,
seien in Neckarwestheim fünf weitere Castorbehälter mit abgebrannten
Brennstäben zwischengelagert worden.
Gönner stellt in ihrem Schreiben nochmals dar, dass Umwelt- und
Wirtschaftsministerium nach Bekanntwerden des Verdachts in ihrem Haus
unverzüglich reagiert hätten. Weder bei den sofort eingeleiteten
Überprüfungen noch bei den noch nicht abgeschlossenen Ermittlungen der
Staatsanwälte hätten sich aber Anhaltspunkte dafür ergeben, dass in dem
Neckarwestheim Atommülllager tatsächlich minderwertiger Beton verbaut
worden sein könnte, heißt es in dem von Montag datierenden Brief.
Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft sagte gestern, es gebe in dem
Verfahren keine neuen Erkenntnisse. Dass sich ihre Behörde nicht von sich
aus an die Atomaufsicht gewendet hatte, begründete sie mit dem in diesem
Fall gegebenen "Verdachtsgrad". Dies erweckt den Eindruck, dass die
Verdachtsmomente der Staatsanwaltschaft zwar für die Einleitung eines
Ermittlungsverfahrens, nicht aber für eine Alarmierung des Umweltressorts
ausreichend erschienen - obwohl die Abwendung von Gefahren bei der Justiz
grundsätzlich Vorrang vor der Strafverfolgung haben müsste. So hatte es
schon bei Bekanntwerden des Falls in Justizkreisen auch geheißen, der
zuständige Staatsanwalt habe schlicht übersehen, dass von den
Schrottbeton-Vorwürfen unter anderem ein Atommülllager betroffen war.
"Wenn der Staatsanwaltschaft Verdachtsmomente vorliegen, beim Bau einer
kerntechnischen Anlage sei geschlampt worden, muss sie die
Aufsichtsbehörde sofort einschalten", kommentiert Fragesteller Stehmer
den Vorgang. Dass die Atomaufsicht erst durch Presserecherchen von den
Vorwürfen erfahren habe, weise "auf erhebliche Verfahrensmängel im System
der Landesregierung hin." Nach Ansicht des SPD-Politikers hätte es "zur
selbstverständlichen Pflicht des Justizministeriums gehört, dafür zu
sorgen, dass eventuelle Gefahren durch unsichere Zwischenlager sofort der
atomrechtlichen Aufsichtsbehörde gemeldet werden" - auch wenn sich bei
weiteren Prüfungen herausstellen sollte, dass die Befürchtungen
gegenstandlos sind.
Ein Sprecher Gönners wollte das Verhalten der Staatsanwaltschaft gestern
nicht kommentieren.
Steffen Pross

-

(s. auch Aktionsbündnis - PE vom 10.05.:
Kein weiterer Atommüll - abschalten!
http://neckarwestheim.antiatom.net/index.php?option=com_content&task=view&;
id=317&Itemid=27 ]



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------- Weitergeleitete Nachricht / Forwarded message -------
Liebe Freundinnen und Freunde,

nur zur Erinnerung: Übermorgen am Donnerstag, 29. Mai 2008 findet unsere
Vortragsveranstaltung mit Dipl.-Physiker Dr. Alfred Körblein zum Thema
"Kinderkrebs in der Nähe von Atomkraftwerken" statt.

Hierbei geht es vor allem um die Ergebnisse der Studie des Mainzer
Kinderkrebsregisters, die erhöhte Krebsraten in der Umgebung von
Atomreaktoren bewiesen hat.

Die Veranstaltung beginnt um 20 Uhr in der "Alten Schule" in Kirchheim
am Neckar, Besigheimer Str. 7 (direkt an der B27, vom Bahnhof Kirchheim
in ca 10 Minuten fußläufig erreichbar).

Herzliche Grüße
Wolfram Scheffbuch
BBMN e.V.

***********************
Bund der Bürgerinitiativen mittlerer Neckar e.V.
c/o Wolfram Scheffbuch
Oberdorfstr. 9
74366 Kirchheim am Neckar
Tel.: 07143-94668
Mobil: 0173-73 97 214
Fax: 01805-060 338 595 63
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Der BBMN im Internet: www.bbmn.de




--- Ende der weitergeleiteten Nachricht / End of forwarded message ---

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dpa, 22.05.08

> Gabriel untersagt Weiterbetrieb von AKW Neckarwestheim 1

Berlin - Bundesumweltminister Sigmar Gabriel will offenbar einer
Laufzeitverlängerung für das Atomkraftwerk Neckarwestheim 1 über 2009
hinaus nicht zustimmen. Ein entsprechender Antrag des Energiekonzerns
EnBW werde "in Kürze", voraussichtlich noch in diesem Monat, offiziell
abgewiesen, erfuhr die "Welt" aus Regierungskreisen. Als Grund wird der
nach Auffassung des Ministeriums geringe Sicherheitsstandard im
Atomkraftwerk Neckarwestheim 1 genannt, hieß es.

--

Die Welt, 22.05.08

Von Daniel Wetzel

> Neckarwestheim
> Merkel will Atomkraftwerk länger laufen lassen

Bundeskanzlerin Angela Merkel und Wirtschaftsminister Michael Glos wollen
das AKW Neckarwestheim länger am Netz lassen als bisher geplant. Doch das
SPD-geführte Bundesumweltministerium blockiert den Plan. Umweltminister
Sigmar Gabriel will sich nicht vom Atomausstieg abbringen lassen.

Der Streit über die Nutzung der Atomkraft in Deutschland gewinnt ein Jahr
vor der Bundestagswahl an Schärfe. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU)
setzt sich jetzt gemeinsam mit Bundeswirtschaftsminister Michael Glos
(CSU) dafür ein, die Laufzeit des süddeutschen Atomkraftwerks
Neckarwestheim 1 um rund acht Jahre zu verlängern.

Das geht aus zwei Schreiben an das Bundesumweltministerium hervor, die
WELT ONLINE exklusiv vorliegen. Bundesumweltminister Sigmar Gabriel (SPD)
will die Forderungen jedoch ignorieren und "in Kürze" über die
Abschaltung des Meilers schon 2009 verfügen.
Schwere Mängel im Gesetz
Der Streit enthüllt den tief greifenden Dissens innerhalb der
Bundesregierung über die künftige Rolle der Kernenergie in Deutschland.
Möglich gemacht wurde die Auseinandersetzung allerdings erst durch
schwere Formulierungsmängel im Atomgesetz. Leidtragende in diesem Fall:
Die Stromverbraucher und die Energie Baden-Württemberg AG (EnBW).

Der südwestdeutsche AKW-Betreiber hatte am 21. Dezember 2006 beim
Bundesumweltministerium beantragt, "Reststrommengen" vom AKW-Block
Neckarwestheim 2 auf den Block 1 am gleichen Standort übertragen zu
dürfen, um dessen Weiterbetrieb bis 2017 zu ermöglichen. Eine solche
flexible Umverteilung genehmigter Produktionsmengen ist laut Atomgesetz
möglich, um die Kraftwerksbetreiber für die wirtschaftlichen Nachteile
des Atomausstiegs zu entschädigen. Allerdings darf die Laufzeit einzelner
Atomkraftwerke laut Gesetz nur dann auf diese Weise verlängert werden,
"wenn das Bundesumweltministerium im Einvernehmen mit dem
Bundeskanzleramt und dem Bundeswirtschaftsministerium zustimmt".

Doch nichts ist in dieser Frage offenbar schwerer herzustellen als
Einvernehmen. Am 18. Februar diesen Jahres teilte der Staatssekretär im
Bundesumweltministerium, Matthias Machnig (SPD), dem Kanzleramt und
Wirtschaftsministerium schriftlich mit, dass sein Haus die Strommengen-
Übertragung im Falle EnBW nicht genehmigen wolle. Grund: Das
Atomkraftwerk Neckarwestheim 1 sei älter als der Block 2 und damit als
unsicherer einzustufen. Einem AKW mit geringerem Sicherheitsniveau dürfe
aber keine längere Laufzeit zugebilligt werden.

Sicher sind sie alle

Das Sicherheitsargument hatten Gabriel und sein Staatssekretär bereits
früher erprobt: Auch bei einem vergleichbaren Antrag der RWE AG auf
Strommengen-Übertragung vom Atomkraftwerk Emsland auf Biblis A hatte der
Umweltminister bereits einen Sicherheitsvergleich verlangt.

Nur: Das Atomgesetz sieht die Notwendigkeit eines Sicherheitsvergleichs
gar nicht vor. Gabriel berief sich jedoch bei seiner Forderung auf ein
Gutachten des Verwaltungsrechtlers Joachim Wieland von der
Verwaltungshochschule Speyer. Dessen Tenor: Bei allen Auslegungen des
Atomgesetzes seien immer Sicherheitsüberlegungen maßgeblich, das ergebe
sich schon aus dem Zweck und der Systematik des Gesetzes.

Ein fragwürdiges Argument, befand RWE - und legte gegen den ablehnenden
Entscheid im Fall Emsland-Biblis A sofort Widerspruch ein. Denn: Sicher
sind nach gesetzlicher Definition alle deutschen Atomkraftwerke, auch die
alten. Ein unsicheres AKW müsste ja sofort abgeschaltet werden. Damit
gebe es auch keinen Grund für eine vergleichende Sicherheitsanalyse
zwischen den Anlagen Emsland und Biblis A, befanden die Rechtsexperten
der RWE, denen die Logik des Umweltministers partout nicht einleuchten
wollte.

Wenn alle älteren Atomkraftwerke per se als unsicherer angesehen werden
müssen - wie der Umweltminister glaubt - warum hat der Gesetzgeber dann
die Möglichkeit der Laufzeitverlängerung für ältere Meiler überhaupt in
das Atomgesetz aufgenommen?
Kanzleramt widerspricht heftig
Diese Rechtsauffassung der Kraftwerksbetreiber wird im Falle
Neckarwestheim auch vom Bundeskanzleramt und Bundeswirtschaftsministerium
geteilt. Dem ablehnenden "Bescheidentwurf" des Bundesumweltministers
widersprachen die beiden Häuser daher umgehend und heftig. In einem
Schreiben vom 17. März wies Ulrich Roppel, Ministerialdirektor im
Bundeskanzleramt, das Umweltministerium darauf hin, dass
Sicherheitsaspekte bei der fraglichen Entscheidung laut Atomgesetz eben
keine Rolle spielen dürfen. Im Wortlaut des Gesetzes seien
"Anhaltspunkte, dass die Anlagensicherheit ein Prüfkriterium sein soll,
nicht zu erkennen". Um diesen Punkt ganz deutlich zu machen, legte Roppel
dem Brief sogar ein 51-seitiges Rechtsgutachten des Vorsitzenden Richters
am Bundesverwaltungsgericht a.D., Günter Gaentzsch, bei. "Im Ergebnis",
schloss Merkels Ministerialdirektor, "vermag ich daher keine
Gesichtspunkte zu erkennen, die es rechtfertigen, dem Antrag nicht
stattzugeben."
Schlagworte
Angela Merkel Michael Glos Atomausstieg Atomreaktor Sigmar Gabriel EnBW
Atomenergie RWE Strompreis
Auch das Wirtschaftsministerium widersprach den Kollegen aus dem
Umweltressort. Jochen Homann, beamteter Staatssekretär im Glas-
Ministerium, führte in einem Schreiben an den "sehr geehrten Herrn
Staatssekretär, lieber Herr Machnig" auf vier Seiten aus, warum er dessen
Gründe für die Ablehnung nicht teilen könne.
So verwahre sich das Wirtschaftsministerium etwa dagegen, dass der
Umweltminister theoretische "Was-wäre-Wenn-Szenarien" vom Energiegipfel
letzten Jahres auf einmal als offizielle Regierungsprognosen umgedeutet
hatte. Ohnehin habe das Umweltministerium eine "selektiv ausgewählte
Darstellung" aus diesen Szenarien verwendet, um seine Anti-Atom-
Entscheidung zu begründen - die Szenarien insgesamt besagten das exakte
Gegenteil. Insbesondere die These des Gabriel-Ministeriums, Kernenergie
könne "die Importabhängigkeit von Öl und Gas nur minimal mindern", sei
nicht akzeptabel, beschied Homann. Dieses Argument des Umweltministeriums
sei "sachlich angreifbar" und "oberflächlich".

Strompreise steigen noch stärker

Der Behauptung, der wegfallende Atomstrom könne leicht durch "billigen"
Ökostrom ersetzt werden, widersprach das Wirtschaftsministerium ebenso
scharf. Denn in diesem Fall würden höhere Abgaben aus dem Erneuerbare-
Energien-Gesetz (EEG) die Verbraucher belasten, "so dass der Strompreis
inklusive der vom Staat verursachten Strompreisbelastungen auf jeden Fall
steigen dürfte."

Weil wohl auch fossile Kraftwerke als Ersatz herangezogen werden müssten,
werde ohnehin der Großhandelspreis für Strom insgesamt steigen, ist der
Wirtschaftsstaatssekretär überzeugt: "Somit sprechen zusammenfassend auch
betriebswirtschaftliche und volkswirtschaftliche sowie
energiewirtschaftliche Gesichtspunkte für die Erteilung der Zustimmung."
Gabriels Alleingang
Doch Bundesumweltminister Gabriel und seinen Staatssekretär Machnig stört
das wenig. Wenn das gesetzlich geforderte "Einvernehmen" nicht
herzustellen sei, werde man die Causa Neckarwestheim eben allein
entscheiden, heißt es aus dem Umfeld des Ministeriums: "In Kürze",
womöglich noch diesen Monat, werde EnBW der ablehnende Bescheid zugehen.
Die Rechtfertigung ziehen Minister Gabriel und sein Staatssekretär aus
einer spitzfindigen Auslegung des Atomgesetzes: Dort heiße es ja im
Wortlaut, dass nur im Falle einer Genehmigung "Einvernehmen" mit
Kanzleramt und Wirtschaftsministerium herzustellen sei. Im Umkehrschluss
bedeute dies, dass eine Ablehnung auch ohne Einvernehmen ausgesprochen
werden könne.
Bei der Ablehnung des RWE-Antrags im Falle Biblis A im Frühjahr hatte das
Argument funktioniert: Kanzleramt und Wirtschaftsministerium hatten da
jedenfalls noch zähneknirschend akzeptiert, bei der Entscheidung über
Laufzeitverlängerungen vom Bundesumweltminister ausgebootet zu werden.

Ob Gabriel auch diesmal mit dieser Taktik durchkommt, wird nicht nur beim
EnBW-Konzern in Karlsruhe mit Spannung erwartet: Auch Vattenfall Europe,
der dritte große Kraftwerksbetreiber in Deutschland, hatte beim
Bundesumweltminister gerade eine Strommengenübertragung zwischen seinen
Atomkraftwerken Krümmel und Brunsbüttel beantragt.



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Deutschland, 2008-05-14

Tschernobyl strahlt im Schwarzwaldboden weiter/Radioaktive Wildschweine
Wildschweine wühlen nach belasteten Pilzen und nehmen Radioaktivität auf.

Tschernobyl und kein Ende: Die Folgen des Reaktorunglücks vor mehr als 20
Jahren in der heutigen Ukraine sind immer noch zu messen: Wildschweine im
Südwesten sind teilweise massiv radioaktiv belastet. Gefahr für die
Verbraucher bestehe nicht, beteuern die Jäger.

Ihren Nasen entgeht nichts. Wenn Wildschweine mit ihren mächtigen Rüsseln
den Waldboden durchpflügen, stoßen sie auf so manche Delikatesse. Etwa
auf den Hirschtrüffel, einen unterirdisch wachsenden Pilz, der für den
Menschen ungenießbar ist. Die Trüffel bestehen aus einer harten,
gummiartigen Rinde mit warzenähnlicher Struktur. Wildschweine wühlen die
Trüffel aus und fressen auch das Pilzmycel, das die Fruchtkörper umgibt,
sowie den anhaftenden Boden. Das Problem: Hirschtrüffel und Myzel sind
relativ hoch verseucht mit Radio-Cäsium-137. Eine der Nachwirkungen des
Reaktorunglücks von Tschernobyl.

Zwar ernähren sich Wildschweine nicht allein von Hirschtrüffeln. Auch
Maiskörner, Eicheln und Bucheckern stehen auf dem Speiseplan der Tiere.
Doch es ist der unterirdische Pilz, der besonders viel von dem
gefährlichen Cäsium gespeichert hat. Dieses war in den vergangenen Jahren
im Boden immer weiter nach unten gesunken. "Daran sieht man, wie lange
die Schatten des Reaktorunglücks wirklich sind", sagt Maria Roth,
Amtsleiterin im Chemischen- und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart.
Speisepilze könnten mittlerweile gesammelt und ohne Sorge verzehrt
werden.

Die Folgen für die Wildschweine werden im Labor sichtbar. Von Tausenden
erlegten Exemplaren im Südwesten nehmen die Experten Proben. In den
ersten drei Monaten dieses Jahres waren es bereits 240, davon wiesen 51
einen erhöhten Cäsiumwert auf, das heißt mehr als 600 Becquerel pro
Kilogramm. Diese Tiere müssen in den Tierkörperbeseitigungsanlagen des
Landes entsorgt werden. In manchen Regionen, so zum Beispiel im Kreis
Freudenstadt, waren 53 Prozent der genommenen Wildschweinproben
radioaktiv verseucht, im Kreis Calw lag die Zahl bei 50 Prozent. Dies
belegen neueste Untersuchungen des Landwirtschaftsministeriums. Es sind
Höchstwerte, die sich seit dem Jahr 2005 kaum verändert haben.

"Für viele Menschen ist Tschernobyl schon wieder sehr weit weg", sagt
Bernd Schott vom Bund für Umwelt und Naturschutz, "aber die Natur
vergisst nicht so schnell." Es könne noch bis zu 240 Jahre dauern, bis
das angereicherte Cäsium komplett zerfallen sei. Um der Gefahr durch
radioaktiv belastete Naturprodukte zu entgehen, empfiehlt Schott, auf
Wildschweinfleisch und selbst gesammelte Pilze ganz zu verzichten. "Man
müsste eigentlich seine Nahrungsgewohnheiten ändern", sagt der
Umweltschützer.

Ganz so rigoros will Ulrich Baade vom Landesjagdverband nicht vorgehen.
Schließlich würden die Jäger auf die Unbedenklichkeit von
Wildschweinfleisch achten. Finde sich in einem Tierkörper ein Cäsiumwert
von mehr als 600 Becquerel, würde er vernichtet und gelange nicht in den
Handel. Darauf könnten sich die Verbraucher verlassen. Für jedes
entsorgte Wildschwein erhalten die Jäger eine Ausgleichszahlung aus
Berlin. "Weil diese Zahlung ausreichend ist, besteht überhaupt kein
Anreiz, verstrahltes Fleisch zu verkaufen."

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Thema: Unfälle/Störfälle - Rubrik:
Quelle: http://www.stuttgarter-nachrichten.de/stn/page/detail.php/1706137

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Deutschland, 2008-05-15

Tschernobyl-Folgen: Deutsche Wildschweine hoch verstrahlt

22 Jahre nach Tschernobyl: Viele Wildschweine in Baden-Württemberg sind
noch immer radioaktiv stark belastet. Mehr als ein Fünftel der
Fleischproben enthält zuviel Cäsium. In manchen Regionen ist die Lage
sogar noch schlimmer. Experten haben den Schuldigen ausgemacht: den
Hirschtrüffel.
Wildschweine durchwühlen auf der Suche nach Essbarem mit ihren Rüsseln
den Waldboden. Dort finden sie Eicheln, Bucheckern und Pilze. Auch den
Hirschtrüffel, der unter der Erde wächst und für Menschen ungenießbar
ist. Für Wildschweine ist er eine Delikatesse. Das Problem: Er ist - seit
dem Reaktorunglück von Tschernobyl 1986 - auch radioaktiv verseucht.

Die Wildschweine nehmen aus dem Pilz Radio-Cäsium-137 auf, das sich
wiederum im Fleisch anreichert. Und dies lässt sich nachweisen.
Wissenschaftler haben für das Landwirtschaftsministerium Baden-
Württemberg von 240 erlegten Tieren Proben genommen. 51 davon wiesen
einen erhöhten Cäsiumwert von mehr als 600 Becquerel pro Kilogramm auf.
Wird dieser Wert überschritten, muss das Fleisch vernichtet werden.

In einigen Regionen, zum Beispiel im Kreis Freudenstadt, wurde der
Grenzwert sogar bei über der Hälfte der genommenen Proben überschritten.
Das Erstaunliche daran: Seit 2005 sind diese Ergebnisse praktisch
unverändert. Das liegt an der langen Halbwertszeit von Cäsium. Noch bis
zu 240 Jahre kann es dauern, bis es komplett zerfallen ist.

Bernd Schott vom Bund für Umwelt und Naturschutz empfiehlt darum, auf
Wildschweinfleisch und Waldpilze zu verzichten. "Man müsste eigentlich
seine Nahrungsgewohnheiten ändern", sagt der Naturschützer.

Der Landesjagdverband Baden-Württemberg verweist dagegen darauf, dass
Jäger dazu verpflichtet sind, erlegte Wildschweine vor dem Verkauf auf
Radioaktivität testen zu lassen. Wird der Grenzwert von 600 Becquerel
überschritten, darf das Fleisch nicht in den Handel. Der Jäger bekommt
dann eine Ausgleichszahlung vom Bundesverwaltungsamt.

Dass überhaupt radioaktives Cäsium in den süddeutschen Pilzen steckt,
liegt an der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl am 26. April 1986. Damals
trat Cäsium aus, verflüchtigte sich und wurde mit dem Wind auch nach
Deutschland geweht. Dort regnete es ab und reicherte sich im Boden an.
Pilze nehmen das Cäsium aus dem Boden auf und bauen es in ihre Zellen
ein. Darum sind Wildpilze meist besonders hoch radioaktiv belastet.

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Thema: Sicherheit - Rubrik:
Quelle:
http://www.welt.de/wissenschaft/article1994250/Deutsche_Wildschweine_hoch_
verstrahlt.html

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