Prozess wg. Widerstand g. Vollstreckungsbeamte / Nachttanzblockade | KA

Titel:
Prozess wg. Widerstand g. Vollstreckungsbeamte / Nachttanzblockade | KA
Wann:
Mi, 9. Mai 2012, 10:00 h - 00:00 h
Kategorie:
anti-atom

Beschreibung

Der Prozess wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte,u.a., OWI, NTB, wird am

Mittwoch, 9.5.2012, 10.00 Uhr, Amtsgericht Karlsruhe, Saal 0.10, EG, fortgesetzt.

Bitte kommt zahlreich zu diesem Verfahren um ihm den Rücken zu stärken!



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Prozesse gegen AKW-GegnerInnen wegen Protestaktion gegen

den Transport von hochradioaktivem Atommüll von der

ehemaligen Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe

nach Lubmin gehen weiter!


Das nächste Verfahren (gegen unseren jungen Mitstreier A.)ist

am Montag, 23.4.2012, 10.00 Uhr, Amtsgericht Karlsruhe,Saal 1.14, 1.OG,

wg Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte,u.a., OWI, NTB

Bitte kommt zahlreich zu diesem Verfahren um ihm den Rücken zu stärken!


Wie bereits mehrfach berichtet, hat die Stadt Karlsruhe Bußgeldbescheide

gegen 44 von 700 Teilnehmenden an der Protestaktion gegen den

Transport von hochradioaktivem Atommüll von der ehemaligen Wiederaufarbeitungsanlage

Karlsruhe (WAK) nach Lubmin quer durch Karlsruher Wohngebiete auf S-Bahn-Gleisen verhängt.

Nicht zuletzt aufgrund unserer Öffentlichkeitsarbeit nach Einstellung aller Verfahren und

Rücknahme der Bußgeldbescheide, sind alle Bußgeldverfahren von Betroffenen,

die Einspruch eingelegt haben, und die wir vertreten haben, eingestellt worden.

Bei drei Betroffenen, die sich allein gewehrt haben, wurde das Bußgeld reduziert.


Außerdem wurden mindestens 4 Strafverfahren wegen angeblichen

Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet, bei denen von der Staatsanwaltschaft

60-100 Tagessätze gefordert wurden.

Am Montag, den 23.April 2012, 10.00 Uhr, Amtsgericht Karlsruhe

findet nun das 4. Verfahren wegen angeblichen Widerstand

gegen Vollstreckungsbeamte statt gegen AKW-GegnerInnen, die bei der friedlichen

Protestaktion von der Polizei weggetragen wurden.

Mit diesen Verfahren versucht die Staatsanwaltschaft und die Abteilung

Staatsschutz der Kriminalpolizei den Straftatbestand

"Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte" auszuweiten.

Strafbar soll es nach Auffassung von Staatsanwalt Walter bereits sein,

wenn einer beim Wegtragen "zappelt", nachdem ihm die Polizeikräfte

schmerzhaft die Arme verdreht haben.

Ziel ist es offenbar, die Teilnahme an friedlichen Sitzblockaden, die nach Auffassung des

Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe von der Versammlungsfreiheit gedeckt ist,

auf diesem Wege zu kriminalisieren, um AKW-GegnerInnen einzuschüchtern.


x Der erste NTB-Strafprozess wegen angeblichem Widerstand gegen

Vollstreckungsbeamte bei der Nachttanzblockade endete mit "20

Tagessätzen auf Bewährung" oder exakt heißt dies: Verwarnung mit

Strafvorbehalt. Das heißt, wenn 1 Jahr nichts mehr vorfällt, muss die

Strafe nicht bezahlt werden. (Der Strafbefehlsantrag war über 60

Tagessätze à 30 €). Es wurde vorsorglich Rechtsmittel eingelegt.


x Beim zweiten NTB-Strafprozess wegen angeblichem Widerstand gegen

Vollstreckungsbeamte und Beleidigung wurde über einen Strafbefehlsanstrag über insgesamt

80 Tagessätze à 50 € (insgesamt als 4000,00 €) verhandelt.

(60 Tagessätze wg Widerstand und 40 Tagessätze wegen Beleidigung).

Es ist erfreulicherweise gelungen, wegen Widerstand gegen

Vollstreckungsbeamte einen Teil-Freispruch zu erzielen.

Im Ergebnis kam es dann zu einer Verurteilung wegen Beleidigung,

und zwar zu 20 Tagessätzen, da 4 Polizeibeamte gleich ausgesagt haben.

Der Angeklagte hat den Beleidigungsvorwurf in dieser Form bestritten...

Die Staatsanwaltschaft hat inzwischen Berufung eingelegt, dh. auch

dieses Verfahren geht in die zweite Runde.


x Der 3. NTB-Strafprozess wegen angeblichem Widerstand gegen

Vollstreckungsbeamte

bei der Nachttanzblockade endete mit "15 Tagessätzen auf Bewährung"

oder exakt: Verwarnung mit Strafvorbehalt.

Das heißt, wenn 1 Jahr nichts mehr vorfällt, muss die

Strafe nicht bezahlt werden. (Der Strafbefehlsantrag war über 60

Tagessätze à 30 €). Es wurde ebenfalls vorsorglich Rechtsmittel eingelegt.



Prozesse gegen AKW-GegnerInnen wegen Protestaktion gegen

den Transport von hochradioaktivem Atommüll von der

ehemaligen Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe

nach Lubmin gehen weiter!


Das nächste Verfahren (gegen unseren jungen Mitstreier A.) ist

am Montag, 23.4.2012, 10.00 Uhr, Amtsgericht Karlsruhe,Saal 1.14, 1.OG

wg Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte,u.a., OWI, NTB

Bitte kommt zahlreich zu diesem Verfahren um ihm den Rücken zu stärken!


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Angeklagt sind wir alle!

Der Angeklagte braucht unsere Solidarität!



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Wir sind weiter der Meinung, dass diejenigen, die sich im Rahmen ihres zivilgesellschaftlichen En­gagements an der Nachttanz­blockade gegen den Atommülltourismus von hochradio­aktiven Atommüll quer durch Deutschland und auf Straßenbahnschienen mitten durch Wohngebiete beteiligt haben, nicht mit Bußgeldbescheiden und Strafverfahren verfolgt und bestraft werden dürfen.


Gesellschaftlicher Protest gegen solche Transporte muss in einer Demokratie ohne Sanktionen möglich sein, zumal dieser Transport gegen das Atomgesetz verstoßen haben dürfte, da die Unterbringung des Atommülls in Lubmin nicht dem Stand von Wissenschaft und Technik entspricht. In Karlsruhe lag der Atommüll wenigstens hinter 1,80 m dicken Betonmauern, in Lubmin beträgt die Wandstärke lediglich 35 cm und bietet noch nicht einmal Schutz gegen einen Flugzeugabsturz!


Gerade auch der Transport von hochradioaktivem Atommüll durch Wohngebiete birgt ein hohes Risiko für die an der Strecke lebenden Menschen und im Übrigen auch für die den Transport begleitenden Polizeikräfte. Es gibt auch hier keine absolute Sicherheit!


Der Atomunfall in Fukushima mit seinen dramatischen Auswirkungen für die Menschen in der gesamten Region hat leider unsere Befürchtungen über die Auswirkungen eines nuklearen Un­falls - 25 Jahre nach Tschernobyl - mehr als bestätigt. Die Menschen in der Region Fukushima und Tschernobyl wären heute froh, wenn sich mehr Menschen gegen diese Atomanlagen zur Wehr gesetzt hätten! Inzwischen wissen wir, dass die Katastrophe in Fukushima nach wie vor im Gange ist, auch wenn nicht mehr darüber berichtet wird. In der USA waren im Sommer 2011 2 Atomkraftwerke von Überflutung bedroht, das Atomforschungszentrum Los Alamos, in dem auch große Mengen von Plutonium gelagert werden, (und in dem die erste Atombombe entwickelt wurde), war von riesigen Waldbränden bedroht, so dass weit über 10.000 Menschen evakuiert werden mussten. Eine Katastrophe wie in Fukushima konnte nur knapp vermieden werden.

Trotzdem ist die Bunderegierung skandalöserweise weiter bereit, Hermestransportbürgschaften in Milliardenhöhe für neue Atomkrtaftwerke, wie Angra III in Brasilien, zu gewähren.

Außerdem wird im Institut für Transurane (ITU) im KIT Nord, auf dem Gelände des ehemaligen Kernforschungszentrums Karlsruhe

an der 4.Generation von Atomkraftwerken gearbeitet. Dabei werden skandalöserweise regelmäßig - unbemerkt von der Öffentlichkeit - Plutoniumhaltige "Brennstäble" im Maßstab 1 zu 10 durch Karlsruher Wohngebiete zur militärischen Wiederaufarbeitungsanlage Marcoule in Frankreich und wieder zurückgebracht !


Lasst Euch nicht hinters Licht führen!

Auch nach dem sogenannten "Ausstiegsbeschluss" ist ein Ende der Atomenergienutzung

und die Abschaltung aller Atomanlagen in keinsterweise in Sicht-

wenn wir es nicht durchsetzen!


Für die sofortige Stillegung aller Atomanlagen - weltweit