Prozess wg. Widerstand g. Vollstreckungsbeamte / Nachttanzblockade | KA
- Titel:
- Prozess wg. Widerstand g. Vollstreckungsbeamte / Nachttanzblockade | KA
- Wann:
- Mi, 9. Mai 2012, 10:00 h - 00:00 h
- Kategorie:
- anti-atom
Beschreibung
Der Prozess wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte,u.a., OWI, NTB, wird am
Mittwoch, 9.5.2012, 10.00 Uhr, Amtsgericht Karlsruhe, Saal 0.10, EG, fortgesetzt.
Bitte kommt zahlreich zu diesem Verfahren um ihm den Rücken zu stärken!
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
Prozesse gegen AKW-GegnerInnen wegen Protestaktion gegen
den Transport von hochradioaktivem Atommüll von der
ehemaligen Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe
nach Lubmin gehen weiter!
Das nächste Verfahren (gegen unseren jungen Mitstreier A.)ist
am Montag, 23.4.2012, 10.00 Uhr, Amtsgericht Karlsruhe,Saal 1.14, 1.OG,
wg Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte,u.a., OWI, NTB
Bitte kommt zahlreich zu diesem Verfahren um ihm den Rücken zu stärken!
Wie bereits mehrfach berichtet, hat die Stadt Karlsruhe Bußgeldbescheide
gegen 44 von 700 Teilnehmenden an der Protestaktion gegen den
Transport von hochradioaktivem Atommüll von der ehemaligen Wiederaufarbeitungsanlage
Karlsruhe (WAK) nach Lubmin quer durch Karlsruher Wohngebiete auf S-Bahn-Gleisen verhängt.
Nicht zuletzt aufgrund unserer Öffentlichkeitsarbeit nach Einstellung aller Verfahren und
Rücknahme der Bußgeldbescheide, sind alle Bußgeldverfahren von Betroffenen,
die Einspruch eingelegt haben, und die wir vertreten haben, eingestellt worden.
Bei drei Betroffenen, die sich allein gewehrt haben, wurde das Bußgeld reduziert.
Außerdem wurden mindestens 4 Strafverfahren wegen angeblichen
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet, bei denen von der Staatsanwaltschaft
60-100 Tagessätze gefordert wurden.
Am Montag, den 23.April 2012, 10.00 Uhr, Amtsgericht Karlsruhe
findet nun das 4. Verfahren wegen angeblichen Widerstand
gegen Vollstreckungsbeamte statt gegen AKW-GegnerInnen, die bei der friedlichen
Protestaktion von der Polizei weggetragen wurden.
Mit diesen Verfahren versucht die Staatsanwaltschaft und die Abteilung
Staatsschutz der Kriminalpolizei den Straftatbestand
"Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte" auszuweiten.
Strafbar soll es nach Auffassung von Staatsanwalt Walter bereits sein,
wenn einer beim Wegtragen "zappelt", nachdem ihm die Polizeikräfte
schmerzhaft die Arme verdreht haben.
Ziel ist es offenbar, die Teilnahme an friedlichen Sitzblockaden, die nach Auffassung des
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe von der Versammlungsfreiheit gedeckt ist,
auf diesem Wege zu kriminalisieren, um AKW-GegnerInnen einzuschüchtern.
x Der erste NTB-Strafprozess wegen angeblichem Widerstand gegen
Vollstreckungsbeamte bei der Nachttanzblockade endete mit "20
Tagessätzen auf Bewährung" oder exakt heißt dies: Verwarnung mit
Strafvorbehalt. Das heißt, wenn 1 Jahr nichts mehr vorfällt, muss die
Strafe nicht bezahlt werden. (Der Strafbefehlsantrag war über 60
Tagessätze à 30 €). Es wurde vorsorglich Rechtsmittel eingelegt.
x Beim zweiten NTB-Strafprozess wegen angeblichem Widerstand gegen
Vollstreckungsbeamte und Beleidigung wurde über einen Strafbefehlsanstrag über insgesamt
80 Tagessätze à 50 € (insgesamt als 4000,00 €) verhandelt.
(60 Tagessätze wg Widerstand und 40 Tagessätze wegen Beleidigung).
Es ist erfreulicherweise gelungen, wegen Widerstand gegen
Vollstreckungsbeamte einen Teil-Freispruch zu erzielen.
Im Ergebnis kam es dann zu einer Verurteilung wegen Beleidigung,
und zwar zu 20 Tagessätzen, da 4 Polizeibeamte gleich ausgesagt haben.
Der Angeklagte hat den Beleidigungsvorwurf in dieser Form bestritten...
Die Staatsanwaltschaft hat inzwischen Berufung eingelegt, dh. auch
dieses Verfahren geht in die zweite Runde.
x Der 3. NTB-Strafprozess wegen angeblichem Widerstand gegen
Vollstreckungsbeamte
bei der Nachttanzblockade endete mit "15 Tagessätzen auf Bewährung"
oder exakt: Verwarnung mit Strafvorbehalt.
Das heißt, wenn 1 Jahr nichts mehr vorfällt, muss die
Strafe nicht bezahlt werden. (Der Strafbefehlsantrag war über 60
Tagessätze à 30 €). Es wurde ebenfalls vorsorglich Rechtsmittel eingelegt.
Prozesse gegen AKW-GegnerInnen wegen Protestaktion gegen
den Transport von hochradioaktivem Atommüll von der
ehemaligen Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe
nach Lubmin gehen weiter!
Das nächste Verfahren (gegen unseren jungen Mitstreier A.) ist
am Montag, 23.4.2012, 10.00 Uhr, Amtsgericht Karlsruhe,Saal 1.14, 1.OG
wg Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte,u.a., OWI, NTB
Bitte kommt zahlreich zu diesem Verfahren um ihm den Rücken zu stärken!
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
Angeklagt sind wir alle!
Der Angeklagte braucht unsere Solidarität!
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
Wir sind weiter der Meinung, dass diejenigen, die sich im Rahmen ihres zivilgesellschaftlichen Engagements an der Nachttanzblockade gegen den Atommülltourismus von hochradioaktiven Atommüll quer durch Deutschland und auf Straßenbahnschienen mitten durch Wohngebiete beteiligt haben, nicht mit Bußgeldbescheiden und Strafverfahren verfolgt und bestraft werden dürfen.
Gesellschaftlicher Protest gegen solche Transporte muss in einer Demokratie ohne Sanktionen möglich sein, zumal dieser Transport gegen das Atomgesetz verstoßen haben dürfte, da die Unterbringung des Atommülls in Lubmin nicht dem Stand von Wissenschaft und Technik entspricht. In Karlsruhe lag der Atommüll wenigstens hinter 1,80 m dicken Betonmauern, in Lubmin beträgt die Wandstärke lediglich 35 cm und bietet noch nicht einmal Schutz gegen einen Flugzeugabsturz!
Gerade auch der Transport von hochradioaktivem Atommüll durch Wohngebiete birgt ein hohes Risiko für die an der Strecke lebenden Menschen und im Übrigen auch für die den Transport begleitenden Polizeikräfte. Es gibt auch hier keine absolute Sicherheit!
Der Atomunfall in Fukushima mit seinen dramatischen Auswirkungen für die Menschen in der gesamten Region hat leider unsere Befürchtungen über die Auswirkungen eines nuklearen Unfalls - 25 Jahre nach Tschernobyl - mehr als bestätigt. Die Menschen in der Region Fukushima und Tschernobyl wären heute froh, wenn sich mehr Menschen gegen diese Atomanlagen zur Wehr gesetzt hätten! Inzwischen wissen wir, dass die Katastrophe in Fukushima nach wie vor im Gange ist, auch wenn nicht mehr darüber berichtet wird. In der USA waren im Sommer 2011 2 Atomkraftwerke von Überflutung bedroht, das Atomforschungszentrum Los Alamos, in dem auch große Mengen von Plutonium gelagert werden, (und in dem die erste Atombombe entwickelt wurde), war von riesigen Waldbränden bedroht, so dass weit über 10.000 Menschen evakuiert werden mussten. Eine Katastrophe wie in Fukushima konnte nur knapp vermieden werden.
Trotzdem ist die Bunderegierung skandalöserweise weiter bereit, Hermestransportbürgschaften in Milliardenhöhe für neue Atomkrtaftwerke, wie Angra III in Brasilien, zu gewähren.
Außerdem wird im Institut für Transurane (ITU) im KIT Nord, auf dem Gelände des ehemaligen Kernforschungszentrums Karlsruhe
an der 4.Generation von Atomkraftwerken gearbeitet. Dabei werden skandalöserweise regelmäßig - unbemerkt von der Öffentlichkeit - Plutoniumhaltige "Brennstäble" im Maßstab 1 zu 10 durch Karlsruher Wohngebiete zur militärischen Wiederaufarbeitungsanlage Marcoule in Frankreich und wieder zurückgebracht !
Lasst Euch nicht hinters Licht führen!
Auch nach dem sogenannten "Ausstiegsbeschluss" ist ein Ende der Atomenergienutzung
und die Abschaltung aller Atomanlagen in keinsterweise in Sicht-
wenn wir es nicht durchsetzen!
Für die sofortige Stillegung aller Atomanlagen - weltweit