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> Maulkorb für Datenschutzbeauftragten
Er wurde noch nie wegen einer Straftat verurteilt. Dennoch hat die
Polizei seine Daten in der Arbeitsdatei "Politisch motivierte
Kriminalität" gespeichert. Soviel weiß Atomkraftgegner W. (wir
berichteten). Was der Staatsschutz aber an "Erkenntnissen" über ihn
festhält und weshalb, verrät ihm das Landeskriminalamt nicht. Damit nicht
genug: Auch dem Landesdatenschutzbeauftragten Peter Zimmermann hat das
LKA einen Maulkorb verpasst.
Unter Hinweis auf die Erfordernisse polizeilicher Aufgabenerfüllung sei
ihm von den Staatsschützern untersagt worden, W. die erwünschte Auskunft
hinsichtlich der über ihn gespeicherten Daten zu geben, sagte Zimmermann
gestern auf Anfrage. Der Landesdatenschutzbeauftragte bestätigte
indessen, dass der "Fall W." deutliche Parallelen zu zwei weiteren Fällen
aufweist, die er in seinem jüngsten Tätigkeitsbericht mit massiver Kritik
am sorglosen Umgang der Polizei mit den Belangen des Datenschutzes
verbunden hatte.
Ausgerechnet der Staatsschutz beweise "ein erschreckendes Verständnis von
den Aufgaben der Polizei in einem demokratischen Rechtsstaat", hatte
Zimmermann dabei die offenbar gängige Praxis gegeißelt, eine mögliche
"rechtsmissbräuchliche Speicherung" personenbezogener Daten unter Hinweis
auf die Erfordernisse der Kriminalitätsbekämpfung zu vertuschen. Es gebe,
präzisierte Zimmermann im Gespräch mit unserer Zeitung, natürlich
durchaus Umstände, in denen die Polizei den Betroffenen eine Offenlegung
der über sie gespeicherten Daten zurecht verweigere - etwa zum Zweck der
Terrorabwehr. Doch die Registrierung von zwar politisch motivierten, doch
völlig legalen Handlungen wie der Wahrnehmung bürgerlicher
Freiheitsrechte und die Geheimhaltung dieser polizeilichen "Erkenntnisse"
seien davon nicht gedeckt. Mit anderen Worten: Zimmermann beklagt, dass
die Polizei letztlich selbst bestimmt, wann sie Belange des Datenschutzes
im Hinblick auf ihre Ermittlungsinteressen außer Kraft setzt. Mehr als
auf dieses "Dilemma" hinzuweisen, ist ihm aber fast unmöglich.
Just das dürfte er nun auch im Fall des Marbacher Atomkraftgegners W.
tun, gegen den wegen eines möglichen Verstoßes gegen das
Versammlungsgesetz ermittelt wird - kaum ein dem Terrorismus oder anderer
Schwerstkriminalität vergleichbarer Vorwurf. Dennoch blieb W.s Antrag auf
umfassende Datenauskunft erfolglos: Das LKA teilte ihm nur mit, dass der
Eintrag zweier älterer Ermittlungsverfahren inzwischen mangels
Tatverdacht gelöscht sei - und dass es sich zur Auskunft über weitere
aktuell oder früher registrierte Daten (etwa über die Teilnahme an
Demonstrationen) nicht verpflichtet sehe. Allein Datenschützer Zimmermann
weiß nun, was der Staatsschutz sonst noch alles über H. W. weiß. Aber er
darf es auf Weisung des LKA niemandem sagen.
Steffen Pross
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> Atomkraftgegner sieht sich zum Staatsfeind gestempelt
Die Polizei nimmt gesetzliche Hürden für die Speicherung
personenbezogener Daten nicht allzu ernst, meint das Büro des
Landesbeauftragten für Datenschutz in einem Schreiben an einen
betroffenen Atomkraftgegner aus Marbach. Werde ein Bürger erst einmal
eines politisch motivierten Delikts verdächtigt, speichere der
Staatsschutz "auch legale Verhaltensweisen relativ unbekümmert hinzu".
Am 4. Juli 2007 erhielt H. W. eine E-Mail an seine Geschäftsadresse: Er
möge sich mit dem Fachbereich Kreispolizeiangelegenheiten im
Ludwigsburger Landratsamt in Verbindung setzen. Am Telefon erfuhr W.,
dass er bei der Polizeidirektion Ludwigsburg als "Leiter" des
Aktionsbündnisses Castor-Widerstand Neckarwestheim geführt werde und
deshalb für die Anmeldung einer "öffentlichen Versammlung unter freiem
Himmel" zu sorgen habe, die vier Tage später stattfinden solle.
Tatsächlich gehört W. zu den Protagonisten der Anti-Atomkraft-Bewegung im
Kreis, tatsächlich lud die Internetseite des Aktionsbündnisses für den 8.
Juli 2007 zum "Anti-AKW-Spaziergang" am Neckarwestheimer Meiler ein. Doch
weder habe es sich dabei um eine Veranstaltung mit
Demonstrationscharakter gehandelt noch sei er "Leiter" des
"basisdemokratisch" organisierten Bündnisses, beteuert W.
Weil am fraglichen "Sonntagsspaziergang" laut W. schließlich dennoch acht
Kernkraftgegner sowie vier Streifenwagen "teilnahmen", wird seither wegen
eines Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz gegen ihn ermittelt. Doch
nicht nur deshalb sieht W. sich "kriminalisiert". Zwar sei er vor einigen
Jahren im Zusammenhang mit Castor-Blockaden in Neckarwestheim wegen einer
Ordnungswidrigkeit verurteilt worden, räumt er ein. Doch Straftaten habe
er sich nie zuschulden kommen lassen: Mehrere Ermittlungsverfahren gegen
ihn wurden eingestellt, in einem zur Verhandlung gekommenen Fall wurde er
freigesprochen. Dennoch, so W., spreche alles dafür, dass seine Daten "in
der politischen Straftäterdatei" registriert seien.
Davon geht auch das Büro des Landesdatenschutzbeauftragten Peter
Zimmermann aus: W.s Name dürfte sich, heißt es im zitierten Schreiben,
nach "Andeutungen, die uns gegeben wurden", in der Arbeitsdatei politisch
motivierte Kriminalität finden. Sie wird vom Staatsschutz beim
Landeskriminalamt (LKA) geführt, erfasst die Daten von 29 000 Personen
und wurde von Zimmermann mehrfach wegen "grundsätzlicher
datenschutzrechtlicher Mängel" kritisiert.
Dabei hält es Zimmermann, der sich zum Fall W. inhaltlich erst nach
Vorlage einer Stellungnahme des Landeskriminalamts äußern will, generell
durchaus für zulässig, dass die Polizei Erkenntnisse aus
Ermittlungsverfahren im Rahmen bestimmter Fristen speichert. Doch häufig,
und dagegen verwahrt sich der Datenschutzbeauftragte in seinem jüngsten
Tätigkeitsbericht abermals, tauchten in der Datei auch Handlungen auf,
die zwar politisch motiviert, aber in keiner Weise illegal seien, sondern
im Gegenteil eine Wahrnehmung demokratischer Grundrechte.
W. kommt das bekannt vor: Als er 2001 beim Bundeskriminalamt Auskunft
über seine dort gespeicherten Daten erbat, enthielt die Liste neben den
besagten Ermittlungsverfahren auch Aufzeichnungen über seine Teilnahme an
genehmigten Demonstrationen in Obrigheim, Philippsburg und
Neckarwestheim. Weshalb W. am 23. Juli 2007 wiederum um Datenauskunft
ersuchte - und von der Kreispolizeibehörde inzwischen erfuhr, seine
Personalien seien dort sogar nur im Zusammenhang mit der Anmeldung von
Demonstrationen registriert gewesen.
Das Bundeskriminalamt beschied W.s Anfrage diesmal mit der Auskunft,
Informationen über ihn fänden sich unter anderem in der Verbunddatei
"Innere Sicherheit", das Landeskriminalamt teilte ihm Ende September 2007
mit, zwei bis dahin gespeicherte, jüngere Ermittlungsverfahren seien im
Zuge "der laufenden Sachbearbeitung gelöscht" worden, "da ein weiter
bestehender Tatverdacht nicht gegeben war". Mitteilungen darüber, ob und
welche weiteren Daten der Staatsschutz über ihn weiterhin verfügbar hält,
wurden W. mit dem pauschalen Hinweis verweigert, dass die Polizei von
ihrer Auskunftspflicht entbunden sei, sofern dies die Erfüllung ihrer
Aufgaben gebiete.
Der Landesdatenschutzbeauftragte hat 2007 parallele Fälle aufgelistet -
und dahingehend kommentiert, das LKA offenbare diesbezüglich "ein
erschreckendes Verständnis von den Aufgaben der Polizei in einem
demokratischen Rechtsstaat". Für W. liegen die Motive des Staatsschutzes
dabei auf der Hand: "Atomkraftgegner sollen zu Staatsfeinden erklärt
werden."
Steffen Pross
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+++ Lesen! +++ Handeln! +++ Weiterschicken! +++
Liebe Freundinnen und Freunde
Sehr geehrte Damen und Herren
Die BILD-Zeitung ist angetreten, das Klima zu retten.
Und wer hätte gedacht, dass es so einfach ist: Für 5 Minuten soll in der
Bundesrepublik am Abend des 8. Dezember das Licht ausgehen, als
"eindringliche Mahnung, die national und international zu mehr
Klimaschutz aufruft".
Mehr zu dieser Aktion "Licht aus", die in Kooperation von BILD mit dem
WWF, Greenpeace, BUND, google und Pro Sieben stattfindet unter:
http://www.lichtaus.info
Toll, wer alles mitmacht: BMW, Mercedes-Benz und Porsche beispielsweise,
das sind die mit den besonders klimaschonenden Autos, oder Evonik, die
Ex-Steag, die gerade in Duisburg, Lünen und Herne drei neue
Steinkohlekraftwerke bauen will. Alle machen sie 5 Minuten das Licht aus.
Am 8.12. ist internationaler Klimaaktionstag. Die Umweltbewegung ruft
weltweit zu Protesten auf, um Regierungen und Wirtschaftsunternehmen zum
Umdenken zu bringen, aber auch, um den Menschen auf der Erde
klarzumachen, dass es politischen Druck und eigenes konsequentes Handeln
braucht, damit sich wirklich was bewegt.
Möglicherweise macht die Aktion von BILD und Partnern am 8.12. mehr
Schlagzeilen, als alle diese Demonstrationen zusammen. Uns hat dieser
Widerspruch keine Ruhe gelassen und wir haben überlegt, was die Menschen
tun können, um den Klimaschutz wirklich voranzubringen - während, vor
und nach diesen 5 Minuten.
So ist sehr spontan die Aktion "Licht an - aber richtig!" entstanden.
Und auch hier tritt eine ganze Kooperation aus Medien und Organisationen
an:
- taz, die tageszeitung
- jetzt.de, Jugendplattform der Süddeutschen Zeitung
- Naturschutzbund NABU
- attac
- campact
- Robin Wood
- Grüne Liga
- und die Autoren des Buches "Wir Klimaretter"
Wir wollen die Menschen motivieren, deutlich mehr zu tun, als 5 Minuten
Licht aus fürs Weltklima. Wir wollen den Protest stärken, die
persönliche Energiewende im Haushalt und den Abschied von den vier
großen Stromkonzernen. Deshalb gibt es jetzt eine der BILD-Aktion nur
auf den ersten Blick ähnliche Webseite. Sie heißt
http://www.licht-an.info
Schaut sie Euch an und macht mit! Und vor allem: Leitet diese E-Mail
bitte an alle Menschen weiter, von denen Ihr glaubt, dass sie mehr
wollen und mehr können, als den Lichtschalter zu betätigen, um diese
Erde zu retten.
Zünden wir gemeinsam eine E-Mail- und Aktions-Lawine für mehr
Klimaschutz!
Danke!
Jochen Stay (für die Initiatoren)
PS: Bitte verlinkt diese Aktion auch auf Eurer Webseite. Entsprechende
Banner zum Herunterladen gibt es hier: http://www.licht-an.info/banner
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> Langhaarigen Blonden statt dunklem Kurzhaarigen verurteilt
Von Franziska Feinäugle
Neckarwestheim - Sitzt überhaupt der Richtige auf der Anklagebank? Das
war die Kernfrage im jüngsten Kernkraftgegner-Prozess vor dem Heilbronner
Amtsgericht. Wer die dreistündige Hauptverhandlung am Freitagmorgen
verfolgte, konnte sich des Eindrucks nicht erwehren, dass es der Falsche
war.
Protest
Es geht um eine Kundgebung vor dem Atomkraftwerk Neckarwestheim am
Sonntag, 14. Januar, und um die Tatsache, dass sie zwar bereits Ende 2006
im Internet angekündigt, nicht aber bei den Behörden angemeldet war.
Wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz muss sich deshalb der 45-
jährige Vorsitzende des Demokratischen Zentrums Ludwigsburg (DemoZ)
verantworten - weil das DemoZ nicht nur 15 anderen Gruppen Räume und
Adresse zur Verfügung stellt, sondern auch dem "Aktionsbündnis Castor-
Widerstand Neckarwestheim", auf dessen Homepage zu der Kundgebung im
Januar aufgerufen worden war.
"Können Sie sich erklären, wie man auf den Angeklagten als Veranstalter
gekommen ist?", erkundigt sich der Richter bei einem 33-jährigen
Polizisten, der an jenem Sonntag die "friedlich und störungsfrei"
verlaufene einstündige Veranstaltung beobachtet hat. "Nein", antwortet
der Polizist, der einen anderen Aktionsteilnehmer als "aktiver" in
Erinnerung und als Veranstalter pauschal das Aktionsbündnis
weitergemeldet hat.
"Kurze, angegraute, schwarze Haare" habe der Angeklagte gehabt, liest der
Polizist aus seinen Notizen vor. "Mein Mandant ist naturblond und hat
lange Haare", wendet der Verteidiger ein, was alle sehen. Welche Rolle
der Angeklagte innerhalb des Aktionsbündnisses habe, will der Richter von
der nächsten Zeugin wissen. Eine "wie jeder andere auch", antwortet diese
zur Unzufriedenheit des Richters und ergänzt: Das sei etwas, "was hier
nie verstanden" werde: dass es auch "eine Art zu arbeiten gibt, bei der
keine Rollen festgelegt sind. Das sind nicht solche Strukturen wie hier
bei Ihnen am Gericht."
Verneint
Zeuge Nummer drei - kurze, angegraute, schwarze Haare - verneint
ausdrücklich, dass der Angeklagte am Aufruf zur Kundgebung beteiligt war.
Auch der Vorschlag selbst sei nicht vom DemoZ-Vorsitzenden gekommen. "Er
war Teilnehmer und hatte einen der Redebeiträge." Beides ist nicht
verboten. Der Verteidiger fordert Freispruch. Die Staatsanwaltschaft
sieht ihre "Vorwürfe bestätigt" und fordert eine 2000-Euro-Geldstrafe,
die - da höher als 90 Tagessätze - den Angeklagten zum Vorbestraften
machen würde. Der Richter spricht den 45-Jährigen schuldig und verhängt
60 Tagessätze à 20 Euro.
24.11.2007 00:00
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> Abschalt-Kundgebung, So 25.11.07
um 13 Uhr am AKW Neckarwestheim
"wir hoffen, dass ihr eure warmen Pullis und die Regenkleidung bereits
hingerichtet habt" - würden uns freuen wenn ihr zahlreich kommt, um ein
Abschalt-Zeichen zu setzten!
atomfreinliche Grüße!
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Laufzeitverlängerungen für Atomkraftwerke, vertuschen von Störfällen,
Neubau von Kohlekraftwerken, weiter mit fossilen Großkraftwerken CO² in
die Umwelt pusten und die Flüsse aufheizen, noch mehr hochradioaktiven
Atomabfall für Jahrtausende hinterlassen - dies wollen alle vier großen
Energiekonzerne in Deutschland.
Statt abzuschalten hat die EnBW hat für das GKN 1 in Neckarwestheim gar
einen Antrag auf eine Laufzeitverlängerung bis zum Jahr 2017 (!)
gestellt. Das Einzige was der sog. Atomkonsens aus dem
Jahr 2000 gebracht hat, ist der anti-akw-Bewegung den Wind aus den Segeln
zu nehmen, da viele auf den "automatischen Atomausstieg" warten.
Tatsache ist jedoch, dass seit dem Jahr 2000 außer den beiden Uralt-Klein-
Atomkraftwerken in Obrigheim und Stade noch kein einziges relevantes
Atomkraftwerk abgeschaltet worden ist. Atomausstieg ade.
Dagegen haben wir was.
Wir halten auch nichts von "guten neuen" Atomkraftwerken.
Deshalb Neckarwestheim abschalten - beide Blöcke!
Wird Zeit, dass wir mal wieder ein Zeichen setzen.
> Abschalt-Kundgebung am AKW Neckarwestheim
> Sonntag, 25.11.07
> um 13 Uhr
Weitersagen und kommen.
Infos auf unserer homepage:
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> KERNKRAFT / Geänderte Zwischenlager-Pläne
> Keine "Billiglösung" in Obrigheim
Die ENBW hat ihre Pläne für ein Zwischenlager für Atommüll beim früheren
Kernkraftwerk Obrigheim geändert. Experten halten das neue Konzept für
sicherer.
Das Kernkraftwerk Obrigheim ist zwar schon im Frühjahr 2005 vom Netz
gegangen, aber der Atommüll beschäftigt noch immer Politik, Behörden und
Betreiber. Denn für die 324 abgebrannten Brennstäbe, die vorläufig in
einem Nasslager im Inneren des Reaktors aufbewahrt werden, wird eine
langfristige Lösung gesucht. Bislang hatte die Kernkraftgesellschaft der
Energie Baden-Württemberg AG (ENBW) als Betreiberin ein spezielles
Zwischenlager beantragt: Die Brennelemente sollten in 15 Castorbehältern
untergebracht werden, für die jeweils einzelne Betonumhausungen
vorgesehen waren - ein erheblicher Unterschied zu anderen Zwischenlagern,
wo alle Castoren in einem Gebäude lagern. Kritiker sprachen von einer
"Billiglösung". Doch die vom Bundesumweltministerium um eine
Stellungnahme ersuchte Reaktorsicherheitskommission kam schon im Mai in
einer internen Bewertung, die dieser Zeitung vorliegt, zu dem Schluss,
dass der ENBW-Antrag nur teilweise den Sicherheitsleitlinien für auf bis
zu 40 Jahre Nutzungsdauer angelegte Zwischenlager entspricht. Diese
Stellungnahme ist zwar nicht bindend - hat aber offenbar den Betreiber
zum Umdenken veranlasst. Die ENBW habe nun beim zuständigen Bundesamt für
Strahlenschutz einen geänderten Antrag für ein Zwischenlager gestellt,
sagte gestern eine Sprecherin. Danach soll der Obrigheimer Atommüll wie
andernorts auch in einem Gebäude zwischengelagert werden. Den Betreiber
dürfte diese als sicherer eingestufte Lösung deutlich teurer kommen.
Nicht zum Zuge kommt damit ein Vorschlag des Grünen-Energieexperten Franz
Untersteller, der Diskussionen ausgelöst hatte. Untersteller hatte die
politisch brisante Idee, die 342 Brennstäbe von Obrigheim in
Castorbehältern ins hundert Kilometer entfernte Philippsburg verladen zu
lassen. Im dortigen Zwischenlager gebe es noch genügend Platz. Damit, so
die Argumentation des Grünen-Abgeordneten, werde Obrigheim vollständig
"atomfrei", in Baden-Württemberg gebe es dann nur noch zwei
Atomstandorte. Diese Chance, bedauert Untersteller, sei nun vertan. Dass
die ENBW ihre "Billiglösung" nicht weiter verfolge, sei aber immerhin ein
"Teilerfolg".
ROLAND MUSCHEL
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