Stuttgarter Zeitung, 05.04.07

> Reaktorchef muss hohe Geldbuße zahlen

Ermittlungen nach Pannen in Philippsburg beendet - Verteidiger: Kein
Schuldeingeständnis

STUTTGART. Sechs Jahre nach den schweren Sicherheitsverstößen im
Kernkraftwerk Philippsburg sind die Ermittlungen gegen den Reaktorchef
jetzt eingestellt worden. Er muss eine fünfstellige Geldbuße bezahlen.

Von Andreas Müller

Die Pannen im Kernkraftwerk Philippsburg hatten im Jahr 2001 hohe Wellen
geschlagen. Nach einer Revision war der zweite Block wieder angefahren
worden, obwohl das Notkühlsystem noch nicht vollständig zur Verfügung
stand. Dieser "Blindflug" beschäftigte wochenlang den Betreiber EnBW und
die Regierungen in Stuttgart und Berlin. Bei dem damals noch von Gerhard
Goll geleiteten Stromkonzern traten zwei Vorstände zurück, der damalige
Landesumweltminister Ulrich Müller (CDU) geriet unter massiven Druck
seines Berliner Kollegen Jürgen Trittin (Grüne). Erst nach einer langen
Zwangspause durfte der Atommeiler wieder anlaufen.

Auf Grund einer Anzeige von Umweltschützern hatte die Staatsanwaltschaft
Karlsruhe damals Ermittlungen aufgenommen. Sie richteten sich gegen den
atomrechtlich verantwortlichen Leiter des zweiten Reaktorblocks, Gerd B.
Der Verdacht: weil das Notkühlsystem nicht den Vorschriften entsprach,
habe der Ingenieur die Atomanlage unerlaubt betrieben. Nicht ermittelt
wurde gegen den Chef des Kernkraftwerks Philippsburg, Hans-Josef Zimmer.

Nach der ungewöhnlich langen Verfahrensdauer von sechs Jahren hat die
Staatsanwaltschaft die Ermittlungen jetzt beendet. Wie ein
Behördensprecher bestätigte, wurden sie Ende März gegen Zahlung einer
"Geldbuße im fünfstelligen Bereich" eingestellt. Dem hätten das
zuständige Amtsgericht und der Beschuldigte zugestimmt. Der Betrag sei
bereits bezahlt worden.

Laut dem Sprecher hatte ein Gutachter, der Bremer Atomphysiker Richard
Donderer, die Verstöße als sicherheitsrelevant eingestuft. Dem habe der
Leiter der Anlage widersprochen. "In Anbetracht der Gesamtumstände", weil
möglicherweise nur Fahrlässigkeit vorliege und im Blick auf vergleichbare
Fälle habe man sich für die Einstellung nach Paragraf 153 a der
Strafprozessordnung entschieden. Dieser Weg sei vorgesehen, wenn die
Auflagen das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung beseitigten und
die Schwere der Schuld nicht entgegenstehe. Die genaue Höhe der Geldbuße
wollten weder die Staatsanwaltschaft noch der Verteidiger von Gerd B.,
Klaus-Peter Dolde, nennen. Dem Vernehmen nach liegt sie unter 20 000
Euro. Dolde sagte auf Anfrage lediglich, es handele sich nicht um ein
Schuldeingeständnis.

Vor drei Jahren war ein vergleichbares Verfahren gegen zwei Manager des
Kernkraftwerks Obrigheim ebenfalls gegen Geldauflagen eingestellt worden -
übrigens zum ersten Mal in Deutschland. Die beiden mussten jeweils 20
000 Euro bezahlen. Die Staatsanwalt Mosbach hatte zunächst Strafbefehle
geplant, konnte diese aber nicht durchsetzen. Auch im Fall Philippsburg
gab es offenbar Überlegungen für einen Strafbefehl.

Nach den Vorgängen im Jahr 2001 war der Ingenieur als verantwortlicher
Leiter der Anlage abgelöst worden. Die EnBW betraute ihn bei ihrer
Kraftwerksgesellschaft mit "nuklearen Grundsatzfragen". In dieser
Funktion betreute er später ein Team der Internationalen
Atomenergiebehörde, das die Sicherheitskultur in Philippsburg
untersuchte.

Während die strafrechtliche Aufarbeitung der Pannen abgeschlossen ist,
geht der Rechtsstreit um die politischen Konsequenzen weiter. Auf Weisung
des Bundes hat das Landesumweltministerium Revision gegen eine
Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Mannheim eingelegt. Der
VGH hatte eine vom früheren Umweltminister Trittin erlassene Auflage,
wonach Philippsburg bei Sicherheitszweifeln stillzulegen sei, als "zu
unbestimmt" und damit rechtswidrig aufgehoben. Damit konnte sich die EnBW
in erster Instanz durchsetzen; der Stromkonzern sprach von eine
"eindeutigen Niederlage" und einer "Abfuhr" für den Bundesumweltminister.
Trittins Nachfolger Sigmar Gabriel (SPD) lässt das Urteil nun vom
Bundesverwaltungsgericht überprüfen.

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Liebe AtomkraftgegnerInnen,

Energie ist eines der wichtigen Themen auf dem diesjährigen G8-Gipfel in
Heiligendamm vom 6.-8. Juni. Atomkraftwerke und der Neubau von
Kohlekraftwerken sollen mal wieder die Probleme der Menschheit lösen. Die
Regierungschefs der G8-Staaten wollen Politik für die ganze Menschheit
machen, vertreten in Wahrheit aber nur die Interessen weniger.

Dagegen wehren wir uns kurz nach dem 21. Jahrestag der
Tschernobylkatastrophe am Pannen- und Schrottreaktor Biblis und fordern
einen Umbau der Energieversorgung in Richtung erneuerbare Energien und
Dezentralisierung. Wenn ihr eine solidarische Wirtschaftsordnung wollt,
in der Mensch und Umwelt im Mittelpunkt stehen, dann kommt am 28.4. nach
Biblis!

> Gute Nacht, G8! - Widerstandsfest vor dem AKW in Biblis
> Sa, 28.04.07, 13h, Parkplatz am AKW Biblis

Infos:
http://www.demobiblis.de

Plakat:
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Aufruf:
Unter anderem auch hier (*pdf):
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atomfeindliche Grüße!





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Bietigheimer Zeitung, 04.04.07

JUSTIZ / STILLSTAND EINES ATOMMÜLLTRANSPORTS HINTER BIETIGHEIM BRINGT 44-
JÄHRIGEN DEMONSTRATIONSTEILNEHMER IN SCHWIERIGKEITEN

> Deutsche Bahn verklagt Castor-Gegner auf Schadenersatz

Auf 910 Euro Schadenersatz hat die Deutsche Bahn einen Kernkraftgegner
verklagt, der im November 2005 mit elf Gleichgesinnten bei Bietigheim
einen Atommülltransport aufgehalten haben soll. Noch ist unklar, ob der
44-Jährige dafür haftbar gemacht werden kann

Castor-Protest bei Bietigheim im Jahr 2005: Für seine Beteiligung an der
Blockade des Atommülltransportzugs will die Bahn einen 44-Jährigen
haftbar machen. FOTO: ARCHIV/HELMUT PANGERL

Castor-Protest bei Bietigheim im Jahr 2005: Für seine Beteiligung an der
Blockade des Atommülltransportzugs will die Bahn einen 44-Jährigen
haftbar machen. FOTO: ARCHIV/HELMUT PANGERL
.
"Stopp dem Castor", diesen Slogan der Protestbewegung gegen Kernkraft und
Atommülltransporte hatten Demonstranten am Abend des 20. November 2005
auf der Bahnlinie zwischen Bietigheim und Besigheim zumindest kurzzeitig
wahr werden lassen: Weil die Schienen durch verschiedene Gegenstände
blockiert waren, musste der 650 Meter lange Bahntransport - beladen mit
hochradioaktivem Atommüll in zwölf so genannten Castor-Behältern - in
einem Waldstück kurz hinter dem Bietigheimer Wohngebiet Sand eine
Zwangspause auf dem Weg ins Zwischenlager Gorleben einlegen.

Der jetzt beklagte 44-Jährige aus Ludwigsburg war damals mit elf weiteren
Gleichgesinnten vor Ort und nutzte den Transport-Stopp, um sich mit
seinen Begleitern auf den Schienen niederzulassen und mit Fackeln und
Transparenten auf ihren Protest aufmerksam zu machen. Eine Aktion mit
Folgen: Zwar wurden die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen des
Verdachts auf "gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr" mittlerweile
eingestellt, jedoch erhielten sämtliche Demo-Beteiligten einen
Bußgeldbescheid der Stadt Bietigheim-Bissingen über 275 Euro - die
bislang aber noch von Keinem beglichen wurden. Scheinbar willkürlich hat
sich die DB Netz AG zudem den 44-Jährigen herausgepickt, um ihn für
vermeintliche Schäden an einem Fernmeldekabel wie auch für die Kosten
eines Bustransfers von verhinderten Zugreisenden zum Bahnhof nach Lauffen
haftbar zu machen. Weil der Beschuldigte aber gegen die
Schadensersatzforderung in Höhe von 910,84 Euro Widerspruch eingelegt
hatte, landete der Fall jetzt vor dem Zivilrichter am Amtsgericht
Besigheim.

Dort wies der 44-Jährige gestern weit von sich, die Schäden begangen oder
auch den Zwangsstopp des Castor-Transports herbeigeführt zu haben -
wenngleich er vor Gericht keinen Hehl daraus machte, über den Stillstand
des Zuges erfreut gewesen zu sein. Zugleich legte der Beschuldigte, der
sich als langjähriger Kernkraftgegner und Aktivist des Aktionsbündnisses
Castor-Widerstand Neckarwestheim zu erkennen gab, Wert auf die
Feststellung, dass es sich bei dem Protest seiner Gruppe an jenem Abend
keinesfalls um eine organisierte Aktion, sondern um "ein Treffen von
eigenständig handelnden Personen" gehandelt habe. Als Ziel des Einsatzes
formulierte er, "dass wir als Demonstranten wahr genommen werden",
betonte der Mann. Wichtig sei ihnen dabei gewesen, verantwortungsvoll und
gewaltfrei zu handeln und zu vermeiden, dass Menschen zu Schaden kommen.

Nicht gelten lassen wollte der 44-Jährige den Vorhalt des Richters, ob
sich die Gruppe gerade einmal ein Jahr nach dem Tod eines Castor-
Demonstranten, der in Frankreich von einem Zug erfasst worden war, nicht
doch bewusst auf "eine hochriskante Aktion" eingelassen habe. Auf die
Schienen hätten sich er und seine Begleiter erst begeben, nachdem sie von
Bundesgrenzschutzbeamten darüber informiert worden seien, dass der Castor-
Zug hinter Bietigheim zum Stillstand gekommen war.

Richter droht Zeugen

Dem Richter erschien diese Darstellung in wesentlichen Punkten jedoch
"wenig plausibel". So zweifelte er an, dass der Ludwigsburger, wie
beteuert, ursprünglich nur neben den Gleisen gegen den Castor-Transport
protestieren wollte: "Was soll das bringen? Das ist doch sinnlos." Weil
aber sowohl der Rechtsvertreter der Bahn als auch der Beschuldigte einem
Vergleich nicht zustimmten, beraumte der Richter einen weiteren
Verhandlungstag an, an dem mehrere Zeugen, darunter auch Begleiter des
Beschuldigten, gehört werden sollen. An deren Adresse kündigte der
Richter unmissverständlich an: Sollten auch ihre Aussagen nicht
überzeugend sein, werde er die sie betreffenden Akten umgehend wieder an
den Staatsanwalt weiterleiten. Außerdem ziehe er in Erwägung, die Zeugen
unter Eid aussagen zu lassen.

VON RÜDIGER MARGGRAF



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Liebe AtomkraftgegnerInnen,

wir laden euch herzlich zur Teilnahme an der anstehenden
Gerichtsverhandlung ein!
atomfeindliche Grüße!

--- schnipp ---

Presseinformation
29.03.2007

Dienstag, 03. April 2007, 08.45 Uhr
Amtsgericht Besigheim, Amtsgerichtsgasse 5, Sitzungssaal 102

> Unverschämte Schadensersatzforderungen der DB
> Castor-Stopp Bietigheim, November 2005

Am 20. November 2005 wurde der Castor-Zug nach Gorleben mit 12 Behältern
hochradioaktiven Atommüll aus der französischen WAA La Hague bei
Bietigheim von AtomkraftgegnerInnen für mehr als 90 Minuten aufgehalten.
Nachdem für die AKW-GegnerInnen klar war, dass der Castor-Zug steht,
drückte die Gruppe ihren Protest mit Transparenten, Fackeln und mit einem
"Sit In" auf den Gleisen aus.
Der Protest richtete sich gegen unverantwortbaren Betrieb der AKWs und
die weiterhin ungebremste Produktion von Atommüll, ohne dass dessen
Entsorgung irgendwie geklärt wäre.

Infolge dieser Spontan-Demonstration auf den Gleisen ermittelte die
Staatsanwaltschaft Heilbronn gegen die AKW-GegnerInnen mit dem Vorwurf
des "Gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr". Nachdem die
Staatsanwaltschaft Heilbronn dieses Ermittlungsverfahren im Juli 2006
eingestellt hatte, erhielten alle beteiligten AKW-GegnerInnen im Oktober
2006 einen Bußgeldbescheid der Stadt Bietigheim über 275.- Euro. Gegen
diese Bußgeldbescheide wurde Widerspruch eingelegt; die Stadt Bietigheim
hat seither noch nicht auf diese Widersprüche reagiert.

Bereits im Juli 2006 trat die Deutsche Bahn mit einer (nach eigenen
Angaben) ersten Schadensersatzforderung an einen der beteiligten AKW-
Gegner heran. Dieser soll nach Willen der DB für angebliche Schäden am
Castor-Zug und für Kosten des Schienen-Ersatz-Verkehrs haften. Dies,
obwohl der AKW-Gegner diese Schäden nachweislich nicht verursacht haben
kann, da sich die Gruppe ca. 1,5 km hinter dem Ort, wo der Zug anhielt,
zuerst an und später auf den Gleisen befand.

Der Betroffene hat gegen diese unverschämte Forderung der DB Widerspruch
eingereicht - dieser wird nun am kommenden Dienstag beim Amtgericht
Besigheim verhandelt.

Die Verhandlung ist öffentlich; über eine Ankündigung und
Berichterstattung würden wir uns freuen.



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Weitere Verzögerung beim Rückbau der WAK

Die Beseitigung der atomaren Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe (WAK) wird sich weiter verzögern. Nach Mitteilung des baden-württembergischen Umweltministeriums soll die Genehmigung erst Ende des Jahres vorliegen. Danach soll der hochradioaktive flüssige Abfall verglast und in ein atomares Endlager abtransportiert werden. Das Ministerium rechnet inzwischen mit Gesamtkosten in Höhe von über zwei Milliarden Euro, die die Beseitigung der Abfälle kosten wird. Der radioaktive Abfall stammt aus den Siebziger und Achtziger Jahren. Er lagert auf dem Gelände des heutigen Forschungszentrums.

(SWR-Nachrichten, Karlsruhe, 02.03.2007, 16:30)


Gruß,

Arbeitskreis gegen das AKW Philippsburg

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Spiegel-Online, 03.03.07

> Atomreaktor Biblis A muss pünktlich vom Netz gehen

Es hätte der Ausstieg aus dem Atomausstieg werden sollen - doch daraus
wird nun nichts. Das Umweltministerium hat Presseberichten zufolge die
vom Energiekonzern RWE beantragte Laufzeitverlängerung für den hessischen
Reaktor Biblis A abgelehnt.

Dortmund/Berlin - Die Prüfung im Umweltministerium habe ergeben, dass
keine Reststrommengen des Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich auf Biblis A
übertragen werden dürften, berichten die "Ruhr Nachrichten" unter
Berufung auf Kreise der Bundesregierung. Eine entsprechende Stellungnahme
von Umweltminister Sigmar Gabriel (SPD) sei dem
Bundeswirtschaftsministerium zur Kenntnis gegeben worden. Eine
Veröffentlichung des negativen Bescheids sei voraussichtlich für die
nächste Woche vorgesehen, schreibt das Blatt weiter.

AKW Biblis: Planmäßige Stilllegung 2008
Großbildansicht
AP

AKW Biblis: Planmäßige Stilllegung 2008
Auch die "Leipziger Volkszeitung" meldet, dass die interne Prüfung im
Bundesumweltministerium abgeschlossen und negativ ausgefallen sei. Das
Unternehmen solle in Kürze unterrichtet werden.

RWE Chart zeigen hatte im September vergangenen Jahres eine Übertragung
von Restlaufzeiten des Reaktors Mülheim-Kärlich auf das Kernkraftwerk
Biblis beantragt. Hilfsweise war eine Übertragung von Restlaufzeiten des
Kernkraftwerks Lingen auf Biblis A beantragt worden. Darüber sei noch
nicht entschieden worden, hieß es laut Zeitung in der Koalition. Der 1974
ans Netz gegangene Reaktor müsste laut Ausstiegsvereinbarung zwischen der
früheren rot-grünen Bundesregierung und der Energiewirtschaft 2008
stillgelegt werden, RWE will die Laufzeit bis 2011 verlängern.

Derzeit läuft noch ein weiteres Prüfverfahren eines Antrages auf
Laufzeitverlängerung für das vom baden-württembergischen Energiekonzern
EnBW Chart zeigen betriebene Kernkraftwerk Neckarwestheim I. Das
Kernkraftwerk soll eigentlich spätestens 2009 vom Netz gehen. EnBW will
Strommengen vom jüngeren Reaktor Neckarwestheim II auf den älteren
übertragen und so dessen Laufzeit bis 2017 verlängern.

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Aktion "Strom ohne Atom" , Stuttgart
Aktionsbündnis Castorwiderstand Neckarwestheim

> 21 Jahre Tschernobyl

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe AtomkraftgegnerInnen,

im April 2007 jährt sich der Super-Gau von Tschernobyl zum 21. Mal.

Die traditionelle Mahn- und Protestaktion wird wieder am Donnerstag, den
26.4.07 (Jahrestag von Tschernobyl), vor den Toren des Atomkraftwerkes in
Neckarwestheim um 20.00 Uhr stattfinden.

In den Kommunalen Kinos in Stuttgart (27.4.07) und Heilbronn (25.04.)
wird je ein Filmabend mit Diskussion von uns veranstaltet.

Gerne würden wir auch in und mit Ihrer Gruppe zum Thema "Tschernobyl"
informieren und diskutieren.

Damit verbunden sind aktuelle Themen wie "Laufzeitverlängerung",
"ökologische Energiewende" bzw. "Wege aus der Klimakatastrophe".

Wenn Interesse besteht, könnten unsere Referenten zur Einführung auch
Filmausschnitte mitbringen.

Unkosten würden Ihnen nicht entstehen, wir würden aber am Ende gerne für
unsere Arbeit sammeln.

Mit freundlichem Gruß
Dr. J. Schmid, Stuttgart

(Kontakt für Rückfragen über das Aktionsbündnis)





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