Ludwigsburger Kreiszeitung, 28.02.08

NECKARWESTHEIM

>GKN I bleibt länger am Netz

Der 1976 in Betrieb gegangene Block I des Atomkraftwerks Neckarwestheim
(GKN) wird noch mindestens bis Ende 2009, voraussichtlich sogar bis 2010
weiterlaufen. Und zwar unabhängig davon, wie Bundes-Umweltminister Sigmar
Gabriel über den Antrag auf Laufzeitverlängerung befindet, den Betreiber
EnBW für GKN I gestellt hat. Der SPD-Politiker hat seine Entscheidung
darüber für Ende Mai angekündigt.

Der Atomkonsens, den die rot-grüne Bundesregierung und Stromkonzerne vor
acht Jahren erzielten, sah eigentlich vor, dass der ältere der beiden
Neckarwestheimer Kernreaktoren 2008 abgeschaltet werden sollte. Doch das
Ausstiegsgesetz legte keine Restlaufzeiten für Atomkraftwerke fest,
sondern Reststrommengen. Konsequenz: Wann ihre Meiler genau vom Netz
gehen, wurde für die Konzerne steuerbar - je weniger Strom produziert
wird, desto länger die Restlaufzeit. So lag die für GKN I verfügbare
Reststrommenge Ende 2007 immer noch bei 10,2 Terawattstunden, was bei
normaler Auslastung der Anlage schon bis Mitte 2009 reichen würde. Doch
EnBW-Sprecher Dirk Ommeln bestätigte gestern, dass der Reaktor "noch bis
2009/2010" weiterlaufen könne. Hintergrund: GKN I hat schon 2007 weniger
Strom produziert als möglich. Verkündete der Karlsruher Betreiberkonzern
etwa im Jahr 2005 noch stolz eine Brutto-Jahreserzeugung von 6,3 und 2006
von 6,7 Terawattstunden, gibt man sich nun vergleichsweise zugeknöpft und
spricht für 2007 von "über fünf" Terawattstunden.
Die somit spürbar gedrosselte Produktion begründet die EnBW mit dem
Bemühen, ihren Kraftwerkspark "wirtschaftlich optimal zu fahren".
Atomkraftgegner hingegen vermuten andere Absichten: Eine Abschaltung erst
nach dem Herbst 2009 läge nach der nächsten Bundestagswahl - und die
könnte der Branche ja eine atomfreundliche schwarz-gelbe Koalition
bescheren, die den Atomausstieg kippen dürfte.
EnBW bestreitet solche Planspiele - und verweist unter anderem darauf,
dass man eine Untätigkeitsklage gegen den Bund laufen habe, weil
Umweltminister Gabriel immer noch nicht über den Antrag entschieden hat,
Reststrommengen vom jüngeren Reaktor GKN II aufs ältere GKN I zu
übertragen. Würde Gabriel dem zustimmen, liefen beide Blöcke noch bis
2017 weiter.
Der Minister hat seine Entscheidung unterdessen in einem Interview mit
der Heilbronner Stimme für Mai angekündigt - wohl auch, weil der
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg eine Entscheidung über die
Untätigkeitsklage der EnBW bis dahin ausgesetzt hat. Bei einem möglichen
Rechtsstreit gegen EnBW in der Hauptsache werde sein Haus aber durch alle
Instanzen gehen, sagte Gabriel schon einmal voraus - und ließ damit
durchblicken, dass die Karlsruher sich unverändert auf sein Nein
einzustellen haben. Überdies hat der hessische Verwaltungsgerichtshof
Gabriels Veto gegen eine Laufzeitverlängerung für Biblis A gestern
bestätigt, was dessen Neigung, dem EnBW-Antrag stattzugeben, kaum
befördern dürfte. EnBW-Sprecher Ommeln meinte gestern denn auch schon vor
dem Kasseler Urteil, der Antrag seines Unternehmens sei mit dem des
Biblis-Betreibers RWE nicht vergleichbar: "Beide Fälle haben ihre ganz
eigene Logik."
Steffen Pross




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Hallo liebe Freunde,

Sowohl SPD als auch Grüne sind zur Hessenwahl mit einem ambitionierten Programm für Erneuerbare Energien in Hessen angetreten.
Statt Weiterbetrieb von Biblis so war zu hoffen würde eine neue Landesregierung endlich mal was besser machen.
Leider drohen diese und andere wichtige Inhalte wie z.B. die Abschaffung von Studiengebühren nun im Koalitionspoker unterzugehen.
Dagegen könnt ihr alle ein klein bisschen tun.
Warum sollen WählerInnen nach der Wahl sich nicht auch mal einmischen.
Beteiligt euch an der Online-Kampagne Hessen erneuern und sagt den Landespolitikern die Meinung.
Es geht ganz einfach: sich 5 Minuten Zeit nehmen und auf www.hessen-erneuern.de den untenstehenden Aufruf an
die Spitzenkandidaten und Landtagsabgeordnete von SPD und Grünen senden.

Gruß Gunter

Der Aufruftext:

Hessen erneuern!

Die Zeit ist reif für einen Politikwechsel!

Bei der Landtagswahl am 27.1.2008 wurde deutlich: Eine breite Mehrheit der Wählerinnen und Wähler wünscht sich eine Landespolitik, in der soziale Gerechtigkeit, gleiche Bildungschancen, die Sicherung von Arbeitsplätzen und eine Energiewende keine Fremdwörter sind. Die massiven Stimmenverluste der CDU und die Ergebnisse vieler Wählerumfragen sprechen eine deutliche Sprache: Die Menschen in Hessen haben Roland Koch und seine Politik satt. Eine Mehrheit möchte Andrea Ypsilanti als künftige Ministerpräsidentin.
Wir rufen Sie auf, sich jetzt aktiv einzubringen, damit der Politikwechsel in Schwung kommt und nicht in zähen Koalitionsverhandlungen verebbt.
Jenseits der CDU finden sich enge Übereinstimmungen zwischen den Programmen, mit denen die Parteien zur Wahl angetreten sind - und dies gerade bei den Themen, die den Wählerinnen und Wählern besonders am Herzen liegen und die nachweislich zum jetzigen Wahlausgang beigetragen haben.

Bildung:
 Für eine sozial gerechte Bildungspolitik und ein gebührenfreies Studium! Für individuelle Förderung und faire Bildungschancen anstelle des starren dreigliedrigen Schulsystems mit seiner Selektion und dem extremen Leistungsdruck des G8.

Sozialpolitik:
Neun Jahre CDU-Regierung haben Hessen dem sozialen Kahlschlag preisgegeben. Sei es im Kampf gegen Kinder- und Altersarmut, sei es die Erhaltung sozialer Einrichtungen wie Frauenhäuser, Beratungsstellen, Jugendhilfe oder Volkshochschulen, oder sei es der Zugang zu Kindergarten- und Krippenplätzen - sorgen wir dafür, dass Hessen wieder sozial wird!

Arbeitsmarkt:
Mindestlohn und Tariftreue sind zwei Bausteine einer modernen Arbeitsmarktpolitik. Die Schaffung von Ausbildungsplätzen und die Sicherung von Arbeitsplätzen im öffentlichen Sektor sind weitere wichtige Themen.

Energie- und Umweltpolitik:
Gegen Atomrisiko Biblis und Klimakiller Kohlekraftwerke - für Energiesparen, Kraft-Wärme-Kopplung und erneuerbare Energien wie Wind, Sonne und Biomasse. Für eine Energiewende, die auch in strukturschwachen ländlichen Räumen sichere Jobs schafft.

Mit einer solch sehenswerten Agenda ließe sich eine gute Politik für Hessen machen.
Warum sich angesichts dessen auf die FDP festlegen, mit der inhaltlich kaum Übereinstimmung besteht? Warum sich ohne Not auf eine große Koalition oder eine "geschäftsführende Landesregierung" einlassen; beides Modelle die ganz klar am Wählerwillen vorbeigehen und uns bis zu fünf Jahre politischer Lähmung bringen würden?

Was wir in Hessen jetzt brauchen ist Mut zum Regieren jenseits von Parteidoktrin und bundespolitischen Taktikspielchen. Eine Minderheitsregierung von SPD und Grünen wäre Ausdruck gelebter Demokratie und hat sich zum Beispiel in den skandinavischen Ländern bewährt. Nicht der Koalitionszwang dominiert, sondern das gemeinsame Erarbeiten politisch überzeugender Lösungen.

Wir Wählerinnen und Wähler fordern:

Frau Ypsilanti! Stellen Sie sich am 5.4.2008 im hessischen Landtag der Wahl zur Ministerpräsidentin! Trauen Sie sich zu, erste hessische Ministerpräsidentin zu werden, so wie es Ihnen die Mehrheit der Hessinnen und Hessen zutraut!

SPD und Grüne! Bildet eine Regierung mit der Ministerpräsidentin Andrea Ypsilanti, auch ohne eine Duldung oder Koalition mit FDP, Linken oder CDU! Ob am Ende FDP, Linke oder gar ab und zu die CDU den rot-grünen Gesetzesinitiativen zustimmen, kann doch nicht die wichtigste Frage der Politik sein.

Bringt dann Gesetze in den Landtag ein, die Hessen erneuern!


BUND RV Franken schrieb:
Sehr geehrter Herr Kramp,
Ihr Aufruf zur Beteiligung an einer online-Kampagne Hessen, vermutlich gegen die Laufzeitverlängerung des AKW Biblis A, kam bei uns über den abc-Verteiler der Neckarwestheimer Castorgegner verstümmelt an. Können Sie ihn uns nochmal zuschicken?
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Gottfried May-Stürmer

___________________________
BUND-Regionalverband Heilbronn-Franken
Lixstraße 8
74072 Heilbronn
Tel. 07131 77 20 58
Fax 07131 77 20 59
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Ludwigsburger Kreiszeitung, 07.02.08

> Maulkorb für Datenschutzbeauftragten

Er wurde noch nie wegen einer Straftat verurteilt. Dennoch hat die
Polizei seine Daten in der Arbeitsdatei "Politisch motivierte
Kriminalität" gespeichert. Soviel weiß Atomkraftgegner W. (wir
berichteten). Was der Staatsschutz aber an "Erkenntnissen" über ihn
festhält und weshalb, verrät ihm das Landeskriminalamt nicht. Damit nicht
genug: Auch dem Landesdatenschutzbeauftragten Peter Zimmermann hat das
LKA einen Maulkorb verpasst.

Unter Hinweis auf die Erfordernisse polizeilicher Aufgabenerfüllung sei
ihm von den Staatsschützern untersagt worden, W. die erwünschte Auskunft
hinsichtlich der über ihn gespeicherten Daten zu geben, sagte Zimmermann
gestern auf Anfrage. Der Landesdatenschutzbeauftragte bestätigte
indessen, dass der "Fall W." deutliche Parallelen zu zwei weiteren Fällen
aufweist, die er in seinem jüngsten Tätigkeitsbericht mit massiver Kritik
am sorglosen Umgang der Polizei mit den Belangen des Datenschutzes
verbunden hatte.
Ausgerechnet der Staatsschutz beweise "ein erschreckendes Verständnis von
den Aufgaben der Polizei in einem demokratischen Rechtsstaat", hatte
Zimmermann dabei die offenbar gängige Praxis gegeißelt, eine mögliche
"rechtsmissbräuchliche Speicherung" personenbezogener Daten unter Hinweis
auf die Erfordernisse der Kriminalitätsbekämpfung zu vertuschen. Es gebe,
präzisierte Zimmermann im Gespräch mit unserer Zeitung, natürlich
durchaus Umstände, in denen die Polizei den Betroffenen eine Offenlegung
der über sie gespeicherten Daten zurecht verweigere - etwa zum Zweck der
Terrorabwehr. Doch die Registrierung von zwar politisch motivierten, doch
völlig legalen Handlungen wie der Wahrnehmung bürgerlicher
Freiheitsrechte und die Geheimhaltung dieser polizeilichen "Erkenntnisse"
seien davon nicht gedeckt. Mit anderen Worten: Zimmermann beklagt, dass
die Polizei letztlich selbst bestimmt, wann sie Belange des Datenschutzes
im Hinblick auf ihre Ermittlungsinteressen außer Kraft setzt. Mehr als
auf dieses "Dilemma" hinzuweisen, ist ihm aber fast unmöglich.
Just das dürfte er nun auch im Fall des Marbacher Atomkraftgegners W.
tun, gegen den wegen eines möglichen Verstoßes gegen das
Versammlungsgesetz ermittelt wird - kaum ein dem Terrorismus oder anderer
Schwerstkriminalität vergleichbarer Vorwurf. Dennoch blieb W.s Antrag auf
umfassende Datenauskunft erfolglos: Das LKA teilte ihm nur mit, dass der
Eintrag zweier älterer Ermittlungsverfahren inzwischen mangels
Tatverdacht gelöscht sei - und dass es sich zur Auskunft über weitere
aktuell oder früher registrierte Daten (etwa über die Teilnahme an
Demonstrationen) nicht verpflichtet sehe. Allein Datenschützer Zimmermann
weiß nun, was der Staatsschutz sonst noch alles über H. W. weiß. Aber er
darf es auf Weisung des LKA niemandem sagen.
Steffen Pross


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Ludwigsburger Kreiszeitung, 25.01.08

> Atomkraftgegner sieht sich zum Staatsfeind gestempelt

Die Polizei nimmt gesetzliche Hürden für die Speicherung
personenbezogener Daten nicht allzu ernst, meint das Büro des
Landesbeauftragten für Datenschutz in einem Schreiben an einen
betroffenen Atomkraftgegner aus Marbach. Werde ein Bürger erst einmal
eines politisch motivierten Delikts verdächtigt, speichere der
Staatsschutz "auch legale Verhaltensweisen relativ unbekümmert hinzu".

Am 4. Juli 2007 erhielt H. W. eine E-Mail an seine Geschäftsadresse: Er
möge sich mit dem Fachbereich Kreispolizeiangelegenheiten im
Ludwigsburger Landratsamt in Verbindung setzen. Am Telefon erfuhr W.,
dass er bei der Polizeidirektion Ludwigsburg als "Leiter" des
Aktionsbündnisses Castor-Widerstand Neckarwestheim geführt werde und
deshalb für die Anmeldung einer "öffentlichen Versammlung unter freiem
Himmel" zu sorgen habe, die vier Tage später stattfinden solle.
Tatsächlich gehört W. zu den Protagonisten der Anti-Atomkraft-Bewegung im
Kreis, tatsächlich lud die Internetseite des Aktionsbündnisses für den 8.
Juli 2007 zum "Anti-AKW-Spaziergang" am Neckarwestheimer Meiler ein. Doch
weder habe es sich dabei um eine Veranstaltung mit
Demonstrationscharakter gehandelt noch sei er "Leiter" des
"basisdemokratisch" organisierten Bündnisses, beteuert W.
Weil am fraglichen "Sonntagsspaziergang" laut W. schließlich dennoch acht
Kernkraftgegner sowie vier Streifenwagen "teilnahmen", wird seither wegen
eines Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz gegen ihn ermittelt. Doch
nicht nur deshalb sieht W. sich "kriminalisiert". Zwar sei er vor einigen
Jahren im Zusammenhang mit Castor-Blockaden in Neckarwestheim wegen einer
Ordnungswidrigkeit verurteilt worden, räumt er ein. Doch Straftaten habe
er sich nie zuschulden kommen lassen: Mehrere Ermittlungsverfahren gegen
ihn wurden eingestellt, in einem zur Verhandlung gekommenen Fall wurde er
freigesprochen. Dennoch, so W., spreche alles dafür, dass seine Daten "in
der politischen Straftäterdatei" registriert seien.
Davon geht auch das Büro des Landesdatenschutzbeauftragten Peter
Zimmermann aus: W.s Name dürfte sich, heißt es im zitierten Schreiben,
nach "Andeutungen, die uns gegeben wurden", in der Arbeitsdatei politisch
motivierte Kriminalität finden. Sie wird vom Staatsschutz beim
Landeskriminalamt (LKA) geführt, erfasst die Daten von 29 000 Personen
und wurde von Zimmermann mehrfach wegen "grundsätzlicher
datenschutzrechtlicher Mängel" kritisiert.
Dabei hält es Zimmermann, der sich zum Fall W. inhaltlich erst nach
Vorlage einer Stellungnahme des Landeskriminalamts äußern will, generell
durchaus für zulässig, dass die Polizei Erkenntnisse aus
Ermittlungsverfahren im Rahmen bestimmter Fristen speichert. Doch häufig,
und dagegen verwahrt sich der Datenschutzbeauftragte in seinem jüngsten
Tätigkeitsbericht abermals, tauchten in der Datei auch Handlungen auf,
die zwar politisch motiviert, aber in keiner Weise illegal seien, sondern
im Gegenteil eine Wahrnehmung demokratischer Grundrechte.
W. kommt das bekannt vor: Als er 2001 beim Bundeskriminalamt Auskunft
über seine dort gespeicherten Daten erbat, enthielt die Liste neben den
besagten Ermittlungsverfahren auch Aufzeichnungen über seine Teilnahme an
genehmigten Demonstrationen in Obrigheim, Philippsburg und
Neckarwestheim. Weshalb W. am 23. Juli 2007 wiederum um Datenauskunft
ersuchte - und von der Kreispolizeibehörde inzwischen erfuhr, seine
Personalien seien dort sogar nur im Zusammenhang mit der Anmeldung von
Demonstrationen registriert gewesen.
Das Bundeskriminalamt beschied W.s Anfrage diesmal mit der Auskunft,
Informationen über ihn fänden sich unter anderem in der Verbunddatei
"Innere Sicherheit", das Landeskriminalamt teilte ihm Ende September 2007
mit, zwei bis dahin gespeicherte, jüngere Ermittlungsverfahren seien im
Zuge "der laufenden Sachbearbeitung gelöscht" worden, "da ein weiter
bestehender Tatverdacht nicht gegeben war". Mitteilungen darüber, ob und
welche weiteren Daten der Staatsschutz über ihn weiterhin verfügbar hält,
wurden W. mit dem pauschalen Hinweis verweigert, dass die Polizei von
ihrer Auskunftspflicht entbunden sei, sofern dies die Erfüllung ihrer
Aufgaben gebiete.
Der Landesdatenschutzbeauftragte hat 2007 parallele Fälle aufgelistet -
und dahingehend kommentiert, das LKA offenbare diesbezüglich "ein
erschreckendes Verständnis von den Aufgaben der Polizei in einem
demokratischen Rechtsstaat". Für W. liegen die Motive des Staatsschutzes
dabei auf der Hand: "Atomkraftgegner sollen zu Staatsfeinden erklärt
werden."
Steffen Pross


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------- Weitergeleitete Nachricht / Forwarded message -------

+++ Lesen! +++ Handeln! +++ Weiterschicken! +++


Liebe Freundinnen und Freunde
Sehr geehrte Damen und Herren

Die BILD-Zeitung ist angetreten, das Klima zu retten.

Und wer hätte gedacht, dass es so einfach ist: Für 5 Minuten soll in der
Bundesrepublik am Abend des 8. Dezember das Licht ausgehen, als
"eindringliche Mahnung, die national und international zu mehr
Klimaschutz aufruft".

Mehr zu dieser Aktion "Licht aus", die in Kooperation von BILD mit dem
WWF, Greenpeace, BUND, google und Pro Sieben stattfindet unter:
http://www.lichtaus.info

Toll, wer alles mitmacht: BMW, Mercedes-Benz und Porsche beispielsweise,
das sind die mit den besonders klimaschonenden Autos, oder Evonik, die
Ex-Steag, die gerade in Duisburg, Lünen und Herne drei neue
Steinkohlekraftwerke bauen will. Alle machen sie 5 Minuten das Licht aus.

Am 8.12. ist internationaler Klimaaktionstag. Die Umweltbewegung ruft
weltweit zu Protesten auf, um Regierungen und Wirtschaftsunternehmen zum
Umdenken zu bringen, aber auch, um den Menschen auf der Erde
klarzumachen, dass es politischen Druck und eigenes konsequentes Handeln
braucht, damit sich wirklich was bewegt.

Möglicherweise macht die Aktion von BILD und Partnern am 8.12. mehr
Schlagzeilen, als alle diese Demonstrationen zusammen. Uns hat dieser
Widerspruch keine Ruhe gelassen und wir haben überlegt, was die Menschen
tun können, um den Klimaschutz wirklich voranzubringen - während, vor
und nach diesen 5 Minuten.

So ist sehr spontan die Aktion "Licht an - aber richtig!" entstanden.
Und auch hier tritt eine ganze Kooperation aus Medien und Organisationen
an:

- taz, die tageszeitung
- jetzt.de, Jugendplattform der Süddeutschen Zeitung
- Naturschutzbund NABU
- attac
- campact
- Robin Wood
- Grüne Liga
- und die Autoren des Buches "Wir Klimaretter"

Wir wollen die Menschen motivieren, deutlich mehr zu tun, als 5 Minuten
Licht aus fürs Weltklima. Wir wollen den Protest stärken, die
persönliche Energiewende im Haushalt und den Abschied von den vier
großen Stromkonzernen. Deshalb gibt es jetzt eine der BILD-Aktion nur
auf den ersten Blick ähnliche Webseite. Sie heißt

http://www.licht-an.info

Schaut sie Euch an und macht mit! Und vor allem: Leitet diese E-Mail
bitte an alle Menschen weiter, von denen Ihr glaubt, dass sie mehr
wollen und mehr können, als den Lichtschalter zu betätigen, um diese
Erde zu retten.

Zünden wir gemeinsam eine E-Mail- und Aktions-Lawine für mehr
Klimaschutz!

Danke!

Jochen Stay (für die Initiatoren)

PS: Bitte verlinkt diese Aktion auch auf Eurer Webseite. Entsprechende
Banner zum Herunterladen gibt es hier: http://www.licht-an.info/banner

--- Ende der weitergeleiteten Nachricht / End of forwarded message ---

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Heilbronner Stimme, 24.11.07

> Langhaarigen Blonden statt dunklem Kurzhaarigen verurteilt

Von Franziska Feinäugle

Neckarwestheim - Sitzt überhaupt der Richtige auf der Anklagebank? Das
war die Kernfrage im jüngsten Kernkraftgegner-Prozess vor dem Heilbronner
Amtsgericht. Wer die dreistündige Hauptverhandlung am Freitagmorgen
verfolgte, konnte sich des Eindrucks nicht erwehren, dass es der Falsche
war.

Protest

Es geht um eine Kundgebung vor dem Atomkraftwerk Neckarwestheim am
Sonntag, 14. Januar, und um die Tatsache, dass sie zwar bereits Ende 2006
im Internet angekündigt, nicht aber bei den Behörden angemeldet war.

Wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz muss sich deshalb der 45-
jährige Vorsitzende des Demokratischen Zentrums Ludwigsburg (DemoZ)
verantworten - weil das DemoZ nicht nur 15 anderen Gruppen Räume und
Adresse zur Verfügung stellt, sondern auch dem "Aktionsbündnis Castor-
Widerstand Neckarwestheim", auf dessen Homepage zu der Kundgebung im
Januar aufgerufen worden war.

"Können Sie sich erklären, wie man auf den Angeklagten als Veranstalter
gekommen ist?", erkundigt sich der Richter bei einem 33-jährigen
Polizisten, der an jenem Sonntag die "friedlich und störungsfrei"
verlaufene einstündige Veranstaltung beobachtet hat. "Nein", antwortet
der Polizist, der einen anderen Aktionsteilnehmer als "aktiver" in
Erinnerung und als Veranstalter pauschal das Aktionsbündnis
weitergemeldet hat.

"Kurze, angegraute, schwarze Haare" habe der Angeklagte gehabt, liest der
Polizist aus seinen Notizen vor. "Mein Mandant ist naturblond und hat
lange Haare", wendet der Verteidiger ein, was alle sehen. Welche Rolle
der Angeklagte innerhalb des Aktionsbündnisses habe, will der Richter von
der nächsten Zeugin wissen. Eine "wie jeder andere auch", antwortet diese
zur Unzufriedenheit des Richters und ergänzt: Das sei etwas, "was hier
nie verstanden" werde: dass es auch "eine Art zu arbeiten gibt, bei der
keine Rollen festgelegt sind. Das sind nicht solche Strukturen wie hier
bei Ihnen am Gericht."

Verneint

Zeuge Nummer drei - kurze, angegraute, schwarze Haare - verneint
ausdrücklich, dass der Angeklagte am Aufruf zur Kundgebung beteiligt war.
Auch der Vorschlag selbst sei nicht vom DemoZ-Vorsitzenden gekommen. "Er
war Teilnehmer und hatte einen der Redebeiträge." Beides ist nicht
verboten. Der Verteidiger fordert Freispruch. Die Staatsanwaltschaft
sieht ihre "Vorwürfe bestätigt" und fordert eine 2000-Euro-Geldstrafe,
die - da höher als 90 Tagessätze - den Angeklagten zum Vorbestraften
machen würde. Der Richter spricht den 45-Jährigen schuldig und verhängt
60 Tagessätze à 20 Euro.

24.11.2007 00:00

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Liebe Atomkraftgegner/innen,

> Abschalt-Kundgebung, So 25.11.07
um 13 Uhr am AKW Neckarwestheim

"wir hoffen, dass ihr eure warmen Pullis und die Regenkleidung bereits
hingerichtet habt" - würden uns freuen wenn ihr zahlreich kommt, um ein
Abschalt-Zeichen zu setzten!

atomfreinliche Grüße!


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Liebe Atomkraftgegner/innen,

Laufzeitverlängerungen für Atomkraftwerke, vertuschen von Störfällen,
Neubau von Kohlekraftwerken, weiter mit fossilen Großkraftwerken CO² in
die Umwelt pusten und die Flüsse aufheizen, noch mehr hochradioaktiven
Atomabfall für Jahrtausende hinterlassen - dies wollen alle vier großen
Energiekonzerne in Deutschland.

Statt abzuschalten hat die EnBW hat für das GKN 1 in Neckarwestheim gar
einen Antrag auf eine Laufzeitverlängerung bis zum Jahr 2017 (!)
gestellt. Das Einzige was der sog. Atomkonsens aus dem
Jahr 2000 gebracht hat, ist der anti-akw-Bewegung den Wind aus den Segeln
zu nehmen, da viele auf den "automatischen Atomausstieg" warten.

Tatsache ist jedoch, dass seit dem Jahr 2000 außer den beiden Uralt-Klein-
Atomkraftwerken in Obrigheim und Stade noch kein einziges relevantes
Atomkraftwerk abgeschaltet worden ist. Atomausstieg ade.
Dagegen haben wir was.

Wir halten auch nichts von "guten neuen" Atomkraftwerken.
Deshalb Neckarwestheim abschalten - beide Blöcke!

Wird Zeit, dass wir mal wieder ein Zeichen setzen.

> Abschalt-Kundgebung am AKW Neckarwestheim
> Sonntag, 25.11.07
> um 13 Uhr

Weitersagen und kommen.
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Heidenheimer Zeitung, 07.11.07

> KERNKRAFT / Geänderte Zwischenlager-Pläne
> Keine "Billiglösung" in Obrigheim

Die ENBW hat ihre Pläne für ein Zwischenlager für Atommüll beim früheren
Kernkraftwerk Obrigheim geändert. Experten halten das neue Konzept für
sicherer.
Das Kernkraftwerk Obrigheim ist zwar schon im Frühjahr 2005 vom Netz
gegangen, aber der Atommüll beschäftigt noch immer Politik, Behörden und
Betreiber. Denn für die 324 abgebrannten Brennstäbe, die vorläufig in
einem Nasslager im Inneren des Reaktors aufbewahrt werden, wird eine
langfristige Lösung gesucht. Bislang hatte die Kernkraftgesellschaft der
Energie Baden-Württemberg AG (ENBW) als Betreiberin ein spezielles
Zwischenlager beantragt: Die Brennelemente sollten in 15 Castorbehältern
untergebracht werden, für die jeweils einzelne Betonumhausungen
vorgesehen waren - ein erheblicher Unterschied zu anderen Zwischenlagern,
wo alle Castoren in einem Gebäude lagern. Kritiker sprachen von einer
"Billiglösung". Doch die vom Bundesumweltministerium um eine
Stellungnahme ersuchte Reaktorsicherheitskommission kam schon im Mai in
einer internen Bewertung, die dieser Zeitung vorliegt, zu dem Schluss,
dass der ENBW-Antrag nur teilweise den Sicherheitsleitlinien für auf bis
zu 40 Jahre Nutzungsdauer angelegte Zwischenlager entspricht. Diese
Stellungnahme ist zwar nicht bindend - hat aber offenbar den Betreiber
zum Umdenken veranlasst. Die ENBW habe nun beim zuständigen Bundesamt für
Strahlenschutz einen geänderten Antrag für ein Zwischenlager gestellt,
sagte gestern eine Sprecherin. Danach soll der Obrigheimer Atommüll wie
andernorts auch in einem Gebäude zwischengelagert werden. Den Betreiber
dürfte diese als sicherer eingestufte Lösung deutlich teurer kommen.
Nicht zum Zuge kommt damit ein Vorschlag des Grünen-Energieexperten Franz
Untersteller, der Diskussionen ausgelöst hatte. Untersteller hatte die
politisch brisante Idee, die 342 Brennstäbe von Obrigheim in
Castorbehältern ins hundert Kilometer entfernte Philippsburg verladen zu
lassen. Im dortigen Zwischenlager gebe es noch genügend Platz. Damit, so
die Argumentation des Grünen-Abgeordneten, werde Obrigheim vollständig
"atomfrei", in Baden-Württemberg gebe es dann nur noch zwei
Atomstandorte. Diese Chance, bedauert Untersteller, sei nun vertan. Dass
die ENBW ihre "Billiglösung" nicht weiter verfolge, sei aber immerhin ein
"Teilerfolg".

ROLAND MUSCHEL


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GEMMRIGHEIM

> Castor-Demo 2005 wirkt lange nach

Die Demonstration gegen einen Castor-Transport im November 2005
beschäftigt bis heute die Richter. Eine Schadenersatzklage der Bahn gegen
einen Castor-Gegner und ein Dutzend Ordnungswidrigkeitsverfahren sind
beim Amtsgericht Besigheim anhängig. Wann die Urteile gesprochen werden,
steht noch in den Sternen.

Kernkraftgegner sprechen, wie berichtet, von einer Schikane, mit der sie
mundtot gemacht werden sollen. Der Richter erklärt ein nicht einfaches
Verfahren. Und die Bahn äußert sich gar nicht zum laufenden Prozess.
Die Auseinandersetzungen gehen auch Jahre nach dem Castor-Transport
weiter. Im April dieses Jahres hatten sich Bahn und Castor-Gegner
erstmals vor dem Besigheimer Amtsgericht getroffen. Die Bahn möchte
Schadenersatz für den Schienenersatzverkehr zwischen Bietigheim und
Lauffen während des Castor-Transports sowie für ein beschädigtes
Signalkabel - 910,84 Euro umfasst die Rechnung.
Verklagt wurde nur ein bekannter Kernkraftgegner, im Fall einer
Verurteilung müsste er selbst dafür sorgen, dass er von den weiteren
Teilnehmern deren Anteil an den Kosten erstattet bekommt.
Bis der Richter allerdings ein Urteil spricht, wird noch einige Zeit ins
Land gehen. Frühestens nächstes Jahr rechnet Richter Andreas Vesenmaier
mit dem nächsten Termin. "Das ist kein einfaches Verfahren", erklärt er.
Nicht nur, dass er sich nach dem Weggang seines Vorgängers ganz neu in
den Fall einarbeiten musste. Das Verfahren erstreckt sich inzwischen auch
über mehrere Bundesländer: Um zu klären, was bei der Demonstration an und
auf den Bahngleisen in der Nähe des Husarenhofs wirklich passierte,
sollen alle Beteiligten vernommen werden: Lokführer, Bahnarbeiter,
Polizisten und Demonstranten. Die wohnen allerdings in der Bundesrepublik
verteilt, sagen an ihren Wohnorten aus, und die Ergebnisse werden dann in
Besigheim zusammengeführt.
"Ich werde kein Urteil schreiben, solange nicht alle Beteiligten gehört
worden sind", kündigt Vesenmaier an. Bis die Demonstranten in den
Zeugenstand gerufen werden können, werden allerdings noch weitere Monate
vergehen. Gegen rund ein Dutzend laufen noch
Ordnungswidrigkeitsverfahren. Sie sollen 275 Euro Bußgeld bezahlen, weil
sie den Bahnverkehr gestört haben.
"Das akzeptieren wir nicht", erklärt Herbert Würth, Pressesprecher des
Aktionsbündnis Castor-Widerstand Neckarwestheim. Und so stehen hier die
nächsten Gerichtsverfahren an. Sie waren ebenfalls für diese Woche am
Amtsgericht Besigheim terminiert, wurden aber abgesagt. "Das ist
Schikane", ist Würth erbost, "unsere Leute müssen sich Urlaub nehmen, und
dann wird so kurzfristig abgesagt."
Dass zwei Prozesse parallel laufen, sei nicht ungewöhnlich, erklärt
Vesenmaier. Zu einem schnellen Urteil trägt das Verfahren aber nicht bei.
Denn erst wenn über alle Bußgelder entschieden ist, kann über
Schadenersatz verhandelt werden. "Es würde sich ja kein Demonstrant im
Zeugenstand selbst belasten", erklärt Vesenmaier.
Die Bahn äußert sich zu dem Verfahren gar nicht. "Wir werden uns nicht in
die Arbeit der Justiz einmischen", sagt ein Bahnsprecher.


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Ludwigsburger Kreiszeitung, 24.10.07

NECKARWESTHEIM/BIETIGHEM-BISSINGEN

> AKW Gegner sehen sich kriminalisiert
> Aktionsbündnis spricht von gezielter Kampagne

(red) - Das Aktionsbündnis Gastor-Widerstand Neckarwestheim wirft
Polizei, Staatsanwälten und Gerichten eine "gezielte
Kriminalisierungskampagne" gegen Atomkraftgegner vor.

Als Begründung führt die Bürgerinitiative in einer Pressemitteilung neben
aus ihrer Sicht "überzogenen" Bußgeldern und angeblich "unhaltbaren"
Straftatvorwürfen gegen Atomkraftgegner, die im Zusammenhang mit der
Blockade eines Gastor-Zuges im November 2005 erhoben wurden, auch eine
Schadensersatzklage der Deutschen Bahn an. Damals hatten zwölf Anti-
Atomkraft-Aktivisten bei Bietigheim einen Atommüll-Transport, der von der
französischen Wiederaufbereitungsanlage La Hague ins niedersächsische
Zwischenlager Gorleben unterwegs war, für 100 Minuten gestoppt.
In diesem Zusammenhang seien "außerordentlich hohe" Bußgelder erlassen
worden, gegen welche die Betroffenen Widerspruch eingelegt hätten. Obwohl
darüber noch nicht entschieden worden sei, habe die Bahn "willkürlich"
einen der Betroffenen herausgegriffen und fordere von ihm Schadensersatz.

Strafbefehl wegen Sitzblockade

Gegen den selben Mann sei auch ein Strafbefehl wegen Verstoßes gegen das
Versammlungsgesetz im Zusammenhang mit einer Protestaktion im Januar 2007
ergangen, weil er für die Internet-Veröffentlichungen des
Aktionsbündnisses haftbar gemacht werde. Damals hatten Atomkraftgegner
den Zugang zum Neckarwestheimer Atommeiler wegen des Laufzeit-
Verlängerungsantrags der EnBW symbolisch blockiert.
Das Bürgerinitiative spricht in ihrer Darstellung von "rechtlich
unhaltbaren Vorwürfen", deren Zweck es sei, "aktive Atomkraftgegner
mundtot zu machen". Derzeit liefen noch weitere Ermittlungsverfahren
gegen Anti-AKW-Aktivisten, mit weiteren Anklagen sei zu rechnen.
Ein Verhandlungstermin im Verfahren wegen der Sitzblockade vom Januar
steht inzwischen fest. Der Prozess soll am 23. November, 9 Uhr, im
Amtsgericht Heilbronn beginnen.


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